Auch wenn es hier etwas wacklig zugehen kann, ist auch eine Brücke eine Immobilie! Und zusammen mit dem herrlichen Schloss am Berg, mit Namen Gattersburg, ergibt sich dem Betrachter ein herrliches Ensemble, das wahrlich seinesgleichen sucht!
Doch hier geht es einmal nur um die Brücke.
Im Jahr 2015 wurde sie wiedereröffnet worden. Die alte Brücke war nach dem Hochwasser 2013 schwer beschädigt. Die nötige Sanierung war umfangreich. Die Fundamente, die Drahtseilhalterungen und die verbogenen Träger mussten gerichtet werden und auch das Brückenwärterhäuschen brauchte dringend Instandsetzung. Die Brücke bekam zudem einen neuen Anstrich und wird künftig nachts von beiden Seiten angestrahlt. Rund 800.000 Euro verschlungen dieses Maßnahmen. Gut angelegtes Geld, denn die Brücke ist ein sehr zentraler Ausflugspunkt für Besuche der Muldenstadt aus nah und fern. Mit einer Länge von rund 80 Metern ist das Technische Denkmal (nach Angaben der Stadt Grimma) die längste Hängebrücke in Sachsen. Sie verbindet die Altstadt von Grimma mit dem Grimmaer Stadtwald.
Bewertung von Brücken?
Und wenn Sie mal eine Brücke zu bewerten haben, ich kann auch Brücken und stehe gern zur Verfügung! Gleich, welche Brücke. Wie auch diese besondere Brücke, die Hängebrücke in Grimma, mehrfaches Opfer der Flut und zuletzt (wie oben erwähnt) mit sehr viel Aufwand wieder instandgesetzt. Zum Glück! Denn sie ist wirklich ein markanter Teil der schönen Stadt an der Mulde.
Doch ist diese Brücke per Definition überhaupt eine Brücke? Denn nach der DIN 1076 wird eine Brücke wie folgt definiert: "Brücken sind Überführungen eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder tiefer liegendes Gelände, wenn ihre lichte Weite rechtwinklig zwischen den Widerlagern gemessen 2,00 m oder mehr beträgt. Ist die lichte Weite geringer als 2,00 m, handelt es sich um einen Durchlass."
Ich gebe zu, ich habe es noch nicht gemessen, muss die Antwort also zunächst schuldig bleiben. Ich war heute erst einmal nur dort, um mir ein Bild zu machen. Ohne diesen Eindruck vor Ort, würde es auch gar nicht gehen. Man muss das Objekt spüren und erleben, bevor man sich an die Zahlen begibt.
Hinsichtlich der Bewertung ist diese Frage im Gutachten zwar zu beantworten, aber am Ende ist die Antwort darauf nach einer ersten Einschätzung gar nicht wertrelevant.
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Beitragsbild(er): © Thomas Braun - Sachverständiger für Immobilienbewertung, Essen|Leipzig
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