Änderung zum Energieausweis
Ab dem 1. Mai 2021 werden Energieausweise nur noch nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) ausgestellt. Damit endet im April 2021 die Möglichkeit, Energieausweise nach der EnEV 2014 (= Energieeinsparverordnung) zu erstellen.
Das GEG ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sind mit dem Inkrafttreten des GEG außer Kraft getreten.
Viele weitere Information dazu finden Sie auf der Webseite des BMI.
Teil 5 des Gesetzes beschäftigt sich in den §§ 79 bis 88 mit dem Energieausweis. Mit dem neuen Gesetz verlieren aber nicht alle bestehenden Ausweise ihre Gültigkeit! Sie gelten weiterhin bis zum Ablauf der des angegebenen Gültigkeitszeitraums!
Diese Information stellt keine Rechtsberatung dar! Wenn Sie tiefergehende Fragen haben, wenden Sie sich vorzugsweise an einen Energieberater.
Ich werde häufig gefragt, ob ich auch Energieausweise ausstelle. Da ich bin kein Energiespezialist bin, kann ich das natürlich nicht machen. Ich empfehle immer, einfach mal nach "Energieausweis online" bei einer Suchmaschine zu suchen, da wird man schnell fündig.
Ich habe mir natürlich auf einmal die Fundstellen angeschaut, die man bei dort empfohlen bekommt. Auf mich persönlich hat das Angebot https://www.energieausweis-vorschau.de recht gut gefallen. Der Webseitenname ist zwar etwas sperrig, aber die gebotenen Inhalte wirken sehr fundiert und professionell. Vor allem ist hier ein Spezialist für das Thema tätig, der sich offenbar auskennt und bundesweit mit Partnern vor Ort zusammenarbeitet.
Ich kenne den Anbieter aber nicht persönlich und bekommt auch keine Provision für diese Empfehlung!
Kontakt zum Autor: Thomas Braun | Tel. 0151 4012 9681 |
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