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Änderung zum Energieausweis

Energieausweis nach GEG

Ab dem 1. Mai 2021 werden Energieausweise nur noch nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) ausgestellt. Damit endet im April 2021 die Möglichkeit, Energieausweise nach der EnEV 2014 (= Energieeinsparverordnung) zu erstellen.

Das GEG ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sind mit dem Inkrafttreten des GEG außer Kraft getreten.

Viele weitere Information dazu finden Sie auf der Webseite des BMI.

Teil 5 des Gesetzes beschäftigt sich in den §§ 79 bis 88 mit dem Energieausweis. Mit dem neuen Gesetz verlieren aber nicht alle bestehenden Ausweise ihre Gültigkeit! Sie gelten weiterhin bis zum Ablauf der des angegebenen Gültigkeitszeitraums!

Diese Information stellt keine Rechtsberatung dar! Wenn Sie tiefergehende Fragen haben, wenden Sie sich vorzugsweise an einen Energieberater.

Ich werde häufig gefragt, ob ich auch Energieausweise ausstelle. Da ich bin kein Energiespezialist bin, kann ich das natürlich nicht machen. Ich empfehle immer, einfach mal nach "Energieausweis online" bei einer Suchmaschine zu suchen, da wird man schnell fündig.

Ich habe mir natürlich auf einmal die Fundstellen angeschaut, die man bei dort empfohlen bekommt. Auf mich persönlich hat das Angebot https://www.energieausweis-vorschau.de recht gut gefallen. Der Webseitenname ist zwar etwas sperrig, aber die gebotenen Inhalte wirken sehr fundiert und professionell. Vor allem ist hier ein Spezialist für das Thema tätig, der sich offenbar auskennt und bundesweit mit Partnern vor Ort zusammenarbeitet.

Ich kenne den Anbieter aber nicht persönlich und bekommt auch keine Provision für diese Empfehlung!

Kontakt zum Autor: Thomas Braun | Tel. 0151 4012 9681 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Beitragsbild: s-motive/Adobe Stock


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Meine Zertifizierung vom TÜV-Rheinland (PersCertTÜV) sowie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EUCert/CYF) umfassen die Bewertung aller Immobilienarten, aller bebauten und unbebauten Grundstücke. Mein Spezialgebiet ist die Bewertung von Gewerbeimmobilien, sowie von Sonder- und Spezialimmobilien.

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thomas braun am meerAls Ausgleich zu meiner Tätigkeit als Sachverständiger bin ich leidenschaftlich gern mit der Kamera unterwegs. Fast alle Bilder auf dieser Webseite sind von mir, viele sind im Rahmen von Ortsterminen oder auf dem Weg dorthin entstanden. Für eine ganze Reihe der gezeigten Objekte habe ich Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten erstellt. Die anderen ergänzen beispielhaft die Seiten.

Ich freue mich auch über jeden fotografischen Gedankenaustausch und bin für Tipps und Hinweise immer sehr dankbar. Sprechen Sie mich auch hierzu gern an!

Gedanken und Impressionen

In meinem kleinen Blog finden Sie in loser Folge Beiträge zu den verschiedensten Themen rund um Immobilien, Architektur und natürlich die Wertermittlung.

 

Hier finden Sie alle Beiträge aus dem Blog.

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Völkerschlachtdenkmal Winter '23

Das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig ist ein beeindruckendes Bauwerk, das an die Napoleonischen Kriege und die darin...

Unterstützung gesucht!

Ich habe einen recht großen Auftrag erhalten und suche nach tatkräftiger Unterstützung bei der Bewertung einer Reihe...

Die Villa am Bernsteinsee

Am Rande eines Besuches in Bitterfeld, Anlass war der Ortstermin für ein Verkehrswertgutachten über eine...

Burg Wendelstein

Ich bin gern unterwegs! Das ist einer der Gründe, warum ich für die Immobilienbewertung nicht nur in Essen und...

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Ab dem 1. Mai 2021 werden Energieausweise nur noch nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) ausgestellt. Damit endet im...

News aus der Immobilienwelt

KfW – Anträge für Förderprogramme

KfW – Anträge für Förderprogramme Die Programme enthalten Mittel aus dem Budget des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Ende 2023...

Pflicht zum Heckenrückschnitt aufgrund eines Vergleichs – kein Zwangsgeld bei Nichteinhaltung

Pflicht zum Heckenrückschnitt aufgrund eines Vergleichs – kein Zwangsgeld bei Nichteinhaltung In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG)...

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