Wir können natürlich als Immobilien-Sachverständige keine Steuerberatung machen, deshalb zitiere ich an dieser Stelle aus dem Ratgeber "Immobilien 2015". Es geht um die Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungssteuer:
"Seit dem 1.1.2009 wird Grundbesitz bei der Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit dem Verkehrswert angesetzt. Dieser wird vom Fiannzamt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt festgestellt." Bemerkenswert an dieser Stelle, dass sich der, der den Betrag kassiert, die Bemessungsgrundlage auch gleich mal selbst ermittelt... Ob man hier dann noch von einem unabhängig und frei von Eigeninteressen festgestellten Wert sprechen kann, wage ich mal kühn zu bezweifeln.
Aber man muss das gem. Haufe nicht akzeptieren, denn es heißt weiter: "Bei Nachweis eines niedrigeren Wertes (z.B. durch ein Gutachten oder Kaufpreis innerhalb eines Jahres) ist dieser anzusetzen."
Daraus folgt: Erscheint Ihnen der vom Finanzamt festgestellte Wert zu hoch, sind Sie frei in der Entscheidung, ein unabhängiges und fundiertes Verkehrswertgutachten zu beauftragen und dessen gefundenen Verkehrswert zum Ansatz bringen zu lassen. Unsere tägliche Praxis zeigt, dass eine ggf. so erzielte Steuerersparnis die Kosten eines ordentlichen Verkehrswertgutachtens sehr deutlich mehr als rechtfertigen kann.
Für weitere Informationen sprechen Sie bitte Ihren Steuerberater an, ich kann an dieser Stelle nur zitieren, was im Haufe-Immobilien-Ratgeber steht.
Der Ratgeber hält weiters Informationen aus folgenden Bereichen für Sie bereit: Steuern (Steuerermäßigungen, Abschreibungsmöglichkeiten etc.), Immobilienrecht (Mietminderungstabelle, Miete, Betriebskosten etc.), Verwalter und Makler, Versicherungen und viele hilfreiche Tipps, wenn Sie sich auf den Weg zur eigenen Immobilie machen möchten.
Wie gesagt, unsere Kunden erhalten den Ratgeber (in seiner aktuellen Fassung) von uns ab sofort kostenlos als Aufmerksamkeit. Wenn Sie den Haufe Kompass direkt bestellen möchten, hier gibt es ihn bei (zum Beispiel) Amazon:
Immobilien 2016 aus der Reihe Haufe Kompass
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