Wohnung verkaufen: so klappt es reibungslos und schnell
Unter diesem Titel hat die Seite MaklerScout einige Tipps zusammengestellt, wie man idealerweise beim Verkauf der eigenen Wohung oder des Eigenheims vorgehen kann. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass man auch mich in diesem Zusammenhang um meine Meinung im Rahmen eines Interviews gebeten hat! Ich hatte schon eine ganze Reihe von Interviews und beantworte immer alle Fragen und das auch noch sehr gern.
Hier ging es nun um den Verkauf, zudem ich aus eigener leidvoller Erfahrung einiges beitragen konnte. Den kompletten Beitrag auch mit Zitaten anderer finden Sie hier: https://maklerscout.com/wohnung-verkaufen.
Den Teil mit meinem Interview finden Sie auch dort, ich gebe ihn aber hier nochmal wieder:
Interview - Thomas Braun / braun-immowert.de
Wie geht man am besten beim Wohnungsverkauf vor?
a) man ist sich darüber im Klaren, was genau man möchte b) man nimmt sich einen Makler und überlässt diesem alles weitere, bleibt aber natürlich mit ihm im Kontakt und in enger Abstimmung
Sollte man seine Wohnung mit oder ohne Makler verkaufen?
Definitiv: mit Makler Ich habe vor einigen Jahren ein eigenes Haus verkauft und es zunächst allein versucht. Nach einiger Zeit habe ich völlig entnervt aufgegeben und es in die Hände einer guten Maklerin gelegt. Da hat sich um alles gekümmert und auch noch einen sehr guten Preis erzielt. Wir hatten mich nichts etwas zu tun, bis hin zum Notartermin, den sie auch noch begleitet hat, damit auch da nichts schiefläuft.
Was kann ich tun, um den Wert meiner Wohnung kurzfristig zu steigern?
Den Wert (im Sinne des Verkehrswertes) kann man kurzfristig kaum steigen, den Verkaufspreis allerdings schon. Im Prinzip genauso, wie beim Autoverkauf. Ein gewaschenes und auf Hochglanz poliertes Autos erzielt einen höheren Preis, als dasselbe Fahrzeug ohne Wäsche. Wände weißen, gründlich Putzen und Aufräumen schon macht das Ganze einen ganz anderen Eindruck. Aus Sachverständigensicht ist das alles allerdings irrelevant, wir schauen auf ganz andere Dinge.
Wer muss neben dem Wohnungseigentümer noch mit dem Verkauf einverstanden sein?
Der Verwalter.
Welche Tipps können den Wohnungsverkauf beschleunigen?
Man sollte sich im Vorfeld klar sein, was man möchte. Preis, Termine, Käuferzielgruppe usw. Das macht es in der Entscheidungsfindung später einfacher. Es ist auch sehr hilfreich, zunächst beim Verwalter dessen Kriterien abzuklopfen. Und so früh wie möglich einen Makler einschalten, der braucht einen gewissen Vorlauf.
Wie kann ein Gutachten beim Verkauf meiner Wohnung helfen?
Ein Verkehrswertgutachten bietet eine gute unabhängige und unparteiische Basis für Verkaufsverhandlungen, der gefundene Wert hilft häufig dabei, die oft sehr gegenläufigen Vorstellungen von Käufer und Verkäufer zu einem guten Ergebnis bringen. Zudem listet das Verkehrswertgutachten augenscheinliche Mängel auf und zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen. Nicht zuletzt sind hier eine Reihe wesentlicher Unterlagen zusammengeführt.
Welche Unterlagen sollten dem Gutachter zur Verfügung gestellt werden?
- Vollständiger Grundbuchauszug (für alle zu bewertenden Flurstücke), maximal drei Monate alt
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (für alle zu bewertenden Flurstücke), maximal drei Monate alt
- sollten Lasten oder Beschränkungen (Abt. II des Grundbuchs) an dem Grundstück bestehen, so werden die diesen Eintragungen zugrunde liegenden Urkunden benötigt
- Aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis oder Negativauskunft
- Auskunft zur Erschießungsbeitragssituation
- Auskunft zur Altlastensituation
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Wohn- bzw. Nutzflächenberechnung
- Berechnung der Brutto-Grundfläche (ggf. des umbauten Raumes/des Brutto-Rauminhaltes) 10. Baubeschreibung aus den Baugenehmigungsunterlagen
- Auskunft aus der Denkmalliste und ggf. Kopie des Denkmalbescheids nebst Begründung
- Auskunft über den Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung (Schlussabnahmebescheinigung o. ä.) 13. Angaben über Zeitpunkt und Umfang von Modernisierungsmaßnahmen und -kosten
- Kopie der Miet-/Pachtverträge (insbes. bei Gewerbeobjekten)
- Aufstellung der aktuellen Mieten/Pachten (netto kalt) und der Nebenkosten
- Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung
- Angaben über Mietbindungen/öffentliche Förderung/Mietminderung
- Teilungserklärung mit allen Nachträgen und Ergänzungen
- Aufteilungsplan (aus notarieller Urkunde)
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Name und Anschrift des WEG-Verwalters
- Wirtschaftsplan/Hausgeldabrechnung
- derzeitige Höhe des Hausgeldes
- Informationen über Hausgeldrückstände
- Beschlussprotokolle der Eigentümergemeinschaft
- Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft
Zitiert aus MaklerScout: https://maklerscout.com/wohnung-verkaufen
Kontakt zum Autor: Thomas Braun | Tel. 0151 4012 9681 |
Beitragsbild(er): © Thomas Braun - Sachverständiger für Immobilienbewertung, Essen|Leipzig
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