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In aller Kürze:

Mieterträge abzüglich Bewirtschaftungskosten vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.


Definition

Das Netto-Betriebsergebnis einer Immobilie – international häufig als Net Operating Income (NOI) bezeichnet – beschreibt den jährlichen Überschuss, den eine Immobilie aus ihrem laufenden Betrieb erwirtschaftet, bevor Finanzierungskosten, Steuern, Abschreibungen und einmalige Investitionen berücksichtigt werden. Es handelt sich um eine zentrale Kennzahl, um die Ertragskraft eines Objekts sachlich zu beurteilen und unterschiedliche Immobilien vergleichbar zu machen. Im deutschen Bewertungsrahmen entspricht das Netto-Betriebsergebnis inhaltlich dem Jahresreinertrag aus der Immobilie, der im Ertragswertverfahren als maßgebliche Größe dient und mit dem Liegenschaftszinssatz kapitalisiert wird.

Die Berechnung erfolgt in klaren Schritten. Ausgangspunkt sind die nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen und sonstigen Erträge aus der Bewirtschaftung, zum Beispiel aus Stellplätzen, Werbeflächen oder Dachflächenvermietung. Diese Summe wird häufig als Jahresrohertrag bezeichnet. Davon werden die Bewirtschaftungskosten abgezogen, also die Aufwendungen, die für den Betrieb und die Verwaltung der Immobilie regelmäßig anfallen und nicht auf die Mietenden umgelegt werden können. Typische Positionen sind Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands, das Mietausfallwagnis für Leerstand und Forderungsausfälle sowie nicht umlagefähige Betriebskosten. Finanzierungskosten (Zinsen, Tilgung), Ertragsteuern und Abschreibungen gehören ausdrücklich nicht zu den Bewirtschaftungskosten und bleiben unberücksichtigt. Das Ergebnis dieser Rechnung ist das Netto-Betriebsergebnis.

Ein vereinfachtes Zahlenbeispiel verdeutlicht die Logik: Erzielt ein Mehrfamilienhaus jährliche Nettokaltmieten von 120.000 Euro und zusätzliche sonstige Erträge von 5.000 Euro, beträgt der Jahresrohertrag 125.000 Euro. Die nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten summieren sich auf 20.000 Euro für Instandhaltung, 5.000 Euro für Verwaltung, 3.000 Euro für sonstige nicht umlagefähige Betriebskosten und 4.000 Euro als Mietausfallwagnis. Insgesamt sind das 32.000 Euro. Das Netto-Betriebsergebnis liegt damit bei 93.000 Euro. Ob die Eigentümerin oder der Eigentümer das Objekt mit Fremdkapital finanziert hat, ist für diese Kennzahl irrelevant; die Zins- und Tilgungsbelastung wird separat betrachtet.

Im Kontext der Immobilienbewertung hat das Netto-Betriebsergebnis eine besondere Bedeutung. Im Ertragswertverfahren wird aus dem nachhaltig erzielbaren Reinertrag (also dem Netto-Betriebsergebnis) und dem Liegenschaftszinssatz der Immobilienwert abgeleitet. In der vereinfachten Darstellung lässt sich sagen: Je höher das stabile Netto-Betriebsergebnis und je niedriger der angemessene Liegenschaftszinssatz, desto höher der Ertragswert. In der deutschen Methodik wird zusätzlich die Verzinsung des Bodenwerts gesondert berücksichtigt; der Gebäudereinertrag wird mit dem Liegenschaftszinssatz kapitalisiert, um den Gebäudeertragswert zu bestimmen, der mit dem Bodenwert zum Verkehrswert zusammengeführt wird. Diese Systematik zeigt, warum eine präzise Ermittlung des Netto-Betriebsergebnisses entscheidend ist: Schon geringe Abweichungen bei den Bewirtschaftungskosten oder der nachhaltigen Miete wirken sich spürbar auf den Verkehrswert aus.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer liefert das Netto-Betriebsergebnis eine belastbare Grundlage für das laufende Objektmanagement. Es macht sichtbar, wie sich Maßnahmen zur Instandhaltung, zur Reduzierung von Leerstand oder zur Optimierung der Nebenkosten auf die Ertragskraft auswirken. Für Investoren dient es als Kernkennzahl zur Renditeeinschätzung und zur Vergleichbarkeit von Anlageobjekten, unabhängig von der individuellen Finanzierungsstruktur. Während Cashflow-Größen von Zins-, Tilgungs- und Steuerentscheidungen geprägt sind, bildet das Netto-Betriebsergebnis ausschließlich die immobilienwirtschaftliche Leistung des Objekts ab. Damit ist es auch für Banken und Versicherungen relevant, wenn es um die Tragfähigkeit von Investitionen und die Bewertung von Sicherheiten geht.

Wichtig ist eine saubere Abgrenzung zu verwandten Begriffen. Die Nettokaltmiete allein reicht nicht aus, weil sie keine Kosten berücksichtigt. Das EBITDA eines Unternehmens ist ebenfalls nicht identisch, da es andere Bilanzierungslogiken verfolgt. Auch einmalige Investitionen (Capex), etwa für eine umfassende Modernisierung, zählen nicht zu den laufenden Bewirtschaftungskosten und werden daher im Netto-Betriebsergebnis nicht erfasst. Hingegen sind regelmäßige Instandhaltungen zur Werterhaltung einzubeziehen. Wer das Netto-Betriebsergebnis methodisch korrekt ermittelt und auf Nachhaltigkeit prüft, schafft die Grundlage für fundierte Entscheidungen über Kauf, Verkauf, Finanzierung und Werterhalt einer Immobilie. Sie profitieren dabei von einer Kennzahl, die Klarheit schafft und direkt in anerkannte Bewertungsverfahren wie das Ertragswertverfahren einfließt.

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Kontakt zum Autor: Thomas Braun | Tel. 0151 4012 9681 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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