Rufen Sie mich an
0151 4012 9681

 

In aller Kürze:

Vertieftes, über das Übliche hinausgehendes Fachwissen und Können, das für anspruchsvolle Bewertungsaufgaben nachgewiesen und regelmäßig überprüft wird.


Definition

Besondere Sachkunde bezeichnet im Kontext der Immobilienbewertung die nachweislich überdurchschnittliche fachliche Qualifikation und praktische Erfahrung, die ein Sachverständiger benötigt, um Verkehrswertgutachten rechtssicher, nachvollziehbar und marktkonform zu erstellen. Sie geht deutlich über allgemeine Berufserfahrung in der Immobilienbranche hinaus und umfasst ein tiefes Verständnis der Wertermittlungsverfahren, der relevanten Rechtsgrundlagen sowie der Marktmechanismen. Für Auftraggeberinnen und Auftraggeber ist die besondere Sachkunde ein zentrales Qualitätsmerkmal, weil sie die Verlässlichkeit und Belastbarkeit der Bewertungsergebnisse erhöht.

Rechtlich verankert ist der Begriff insbesondere im Zusammenhang mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung nach § 36 Gewerbeordnung. Industrie- und Handelskammern bestellen Sachverständige nur, wenn diese ihre besondere Sachkunde in einem anspruchsvollen Prüfverfahren nachgewiesen haben. Dazu gehören eine umfassende schriftliche und mündliche Prüfung, eine Bewertung von Arbeitsproben, die Überprüfung der beruflichen Integrität sowie die Verpflichtung zu regelmäßiger Fortbildung. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterliegen ferner besonderen Pflichten hinsichtlich Unabhängigkeit, Neutralität und Sorgfalt. Die öffentliche Bestellung ist somit ein klarer Indikator für besondere Sachkunde.

Neben der öffentlichen Bestellung dokumentieren auch personenzertifizierte Abschlüsse nach DIN EN ISO/IEC 17024 eine besondere Sachkunde. In der Immobilienbewertung zählen hierzu beispielsweise HypZert-Zertifikate (z. B. HypZert F/M/S), DIAZert oder EIPOSCert. Diese Zertifizierungen setzen ein strukturiertes Prüfverfahren, dokumentierte Berufspraxis, Qualitätsmanagement und eine laufende Re-Zertifizierung voraus. Dadurch wird sichergestellt, dass das Wissen nicht nur einmalig vorhanden war, sondern fortlaufend aktualisiert wird. Für Banken, Versicherungen und institutionelle Auftraggeber ist eine solche Zertifizierung häufig ein Auswahlkriterium, wenn Verkehrswertgutachten für Finanzierungs-, Bilanzierungs- oder Risikozwecke benötigt werden.

Inhaltlich umfasst besondere Sachkunde die sichere Anwendung aller in Deutschland anerkannten Wertermittlungsstandards. Dazu zählen das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren einschließlich der zutreffenden Ableitung von Bodenwert, Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer und Abschreibung. Ebenso notwendig ist die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, unter anderem des § 194 Baugesetzbuch zur Definition des Verkehrswerts, der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie der einschlägigen Richtlinien und normativen Regelwerke. Eine besondere Rolle spielt die Fähigkeit, Marktdaten korrekt zu recherchieren, kritisch zu prüfen und methodisch konsistent in die Bewertung zu überführen. Das schließt die Analyse von Kaufpreissammlungen, Miet- und Renditemärkten, die Ableitung standortbezogener Parameter und die Prüfung von Plausibilität und Sensitivität der Ergebnisse ein.

Zur besonderen Sachkunde gehört auch die Kompetenz, komplexe objektspezifische Sachverhalte zutreffend zu erfassen. Dazu zählen bautechnische und wirtschaftliche Besonderheiten, Rechte und Lasten wie Dienstbarkeiten oder Erbbaurechte, planungsrechtliche Einflüsse, wirtschaftliche Restnutzungsdauer, Modernisierungsstand, Instandhaltungsrückstau und Risiken aus Mietverträgen. Ein sachkundiger Gutachter kann beurteilen, ob beispielsweise ein angesetzter Liegenschaftszinssatz mit dem Risiko- und Qualitätsprofil der Immobilie harmoniert, ob eine im Sachwert angesetzte Alterswertminderung konsistent zur Bauqualität ist oder ob Vergleichspreise tatsächlich hinreichend vergleichbar sind. Diese inhaltliche Tiefe unterscheidet besondere von allgemeiner Sachkunde.

Ein wesentliches Merkmal ist die Nachvollziehbarkeit. Besondere Sachkunde zeigt sich in Gutachten, deren Herleitung transparent ist, in denen Annahmen begründet und Datenquellen benannt werden und in denen Rechenwege prüffähig dargestellt sind. Für Auftraggeberinnen und Auftraggeber schafft dies Rechtssicherheit, etwa bei Auseinandersetzungen, Finanzierungen, Bilanzen oder Ankaufsentscheidungen. Gerichte, Kreditinstitute und öffentliche Stellen legen aus diesem Grund Wert darauf, dass Verkehrswertgutachten von Sachverständigen mit nachgewiesener besonderer Sachkunde stammen.

Schließlich ist besondere Sachkunde dynamisch. Immobilienmärkte verändern sich, normative Grundlagen werden fortgeschrieben, und Bewertungsansätze werden verfeinert. Fortbildung, Austausch in Fachgremien, die Auswertung aktueller Marktforschungen und die regelmäßige Überprüfung der eigenen Methodik gehören daher zur gelebten Praxis. Wer besondere Sachkunde beansprucht, weist nicht nur eine anspruchsvolle Eingangsbefähigung nach, sondern hält sein Wissen laufend auf dem aktuellen Stand und dokumentiert dies gegenüber Bestell- oder Zertifizierungsstellen.

Zusammengefasst ist besondere Sachkunde der anerkannte Qualitätsmaßstab für Professionalität und Verlässlichkeit in der Immobilienbewertung. Sie verbindet nachweisbare Qualifikation, geprüfte Methodensicherheit, unabhängige Arbeitsweise und fortlaufende Aktualität. Für Sie als Auftraggeberin oder Auftraggeber bedeutet das: Ein Verkehrswertgutachten aus solcher Hand ist fachlich fundiert, rechtlich sauber und marktorientiert – eine belastbare Grundlage für Entscheidungen rund um Immobilien.

Unterstützung bei Recherche und Formulierung durch Neuroflash.


Kontakt zum Autor: Thomas Braun | Tel. 0151 4012 9681 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Beitragsbild(er): © Adobe Stock


VerkehrswertgutachtenKurzgutachten/Werteinschätzung

oder rufen Sie mich an:
0151 4012 9681 oder 0800 6647 011 (kostenfrei)