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In aller Kürze:

Staatliche Akkreditierung der Zertifizierungsstellen, welche die Konformität mit ISO/IEC 17024 überwacht und damit die Glaubwürdigkeit der Personenzertifikate von Sachverständigen absichert.


Definition

Die DAkkS-Akkreditierung bezeichnet die formale Bestätigung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), dass eine Prüfstelle, Inspektionsstelle oder Zertifizierungsstelle nach anerkannten Normen kompetent arbeitet. Im Kontext der Immobilienbewertung und von Verkehrswertgutachten bedeutet das konkret: Nicht die einzelnen Sachverständigen werden durch die DAkkS akkreditiert, sondern die Organisationen, die diese Personen prüfen und zertifizieren. Für Auftraggeberinnen und Auftraggeber ist das ein wichtiges Qualitätsmerkmal, weil es sicherstellt, dass die Zertifizierung von Sachverständigen auf verlässlichen, normierten und regelmäßig überwachten Verfahren beruht.

Rechtlich ist die DAkkS die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Aufgabe ergibt sich aus der EU-Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und dem deutschen Akkreditierungsstellengesetz. Sie prüft, ob Konformitätsbewertungsstellen die Anforderungen einschlägiger Normen erfüllen, etwa der DIN EN ISO/IEC 17024 für die Personenzertifizierung. Diese Norm legt fest, wie Zertifizierungsstellen die Kompetenz von Personen unabhängig, unparteilich und nach transparenten Kriterien bewerten und überwachen müssen. Wird eine Zertifizierungsstelle von der DAkkS akkreditiert, bestätigt dies, dass ihre Prozesse, Prüferqualifikationen, Prüfungsinhalte und Überwachungsmechanismen dem internationalen Stand der Technik entsprechen.

In der Immobilienbewertung zeigt sich die praktische Bedeutung vor allem bei „zertifizierten Sachverständigen“ für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Solche Zertifikate werden von Zertifizierungsstellen vergeben, die für entsprechende Programme von der DAkkS akkreditiert sind. Bekannte Beispiele sind Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 mit spezifischem Geltungsbereich, etwa für Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien oder Spezialimmobilien. Die zertifizierten Personen müssen ihre Fachkunde nachweisen, Prüfungen bestehen, Berufserfahrung belegen und sich regelmäßigen Re-Zertifizierungen unterziehen. Die DAkkS-Akkreditierung der Zertifizierungsstelle stellt sicher, dass all diese Schritte nach objektiven, nachvollziehbaren und einheitlichen Maßstäben erfolgen.

Für Verkehrswertgutachten, also Gutachten zum Marktwert gemäß § 194 BauGB, ist die Qualifikation der oder des Sachverständigen ein zentrales Qualitätskriterium. Ein Zertifikat einer DAkkS-akkreditierten Stelle signalisiert, dass die Person die relevanten Verfahren wie Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren sicher beherrscht, die hierfür notwendigen Datenquellen sachgerecht nutzt und die Bewertungsgrundsätze normenkonform anwendet. Ebenso wird die Fähigkeit geprüft, Gutachten nachvollziehbar zu strukturieren, Annahmen zu begründen, den Liegenschaftszinssatz, den Bodenwert, die Abschreibung und die Nutzungsdauer fachgerecht herzuleiten und die Ergebnisse plausibel darzustellen.

Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Akkreditierung, Zertifizierung und öffentlicher Bestellung. Die DAkkS akkreditiert die Zertifizierungsstelle. Diese zertifiziert die Person nach festgelegten Programmen (z. B. Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024). Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt hingegen durch Industrie- und Handelskammern und ist ein eigenständiges, gesetzlich geregeltes Gütesiegel für besondere Sachkunde. Beide Wege – Zertifizierung durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle und öffentliche Bestellung – belegen Qualifikation und Unabhängigkeit, beruhen aber auf unterschiedlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen. In der Praxis werden beide Qualifikationsformen von Banken, Versicherungen, Gerichten und der öffentlichen Hand häufig anerkannt.

Für Auftraggebende bietet die DAkkS-Akkreditierung indirekt mehrere Vorteile. Sie fördert die Vergleichbarkeit der Qualifikationsnachweise, schafft Transparenz über Prüfungsmaßstäbe und sorgt durch regelmäßige Überwachung der Zertifizierungsstellen für eine kontinuierliche Qualitätssicherung. Das ist besonders relevant, wenn Gutachten einer intensiven Prüfung standhalten müssen, etwa in Beleihungswert- und Marktwertfragen, bei Kreditentscheidungen, in Bilanzierungs- und Versicherungsfragen oder im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Ein Zertifikat aus einer DAkkS-akkreditierten Personenzertifizierung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass methodische Standards eingehalten werden und die Gutachten reproduzierbar, logisch und nachvollziehbar sind.

Für Sachverständige selbst bedeutet die Zertifizierung über eine DAkkS-akkreditierte Stelle einen strukturierten Nachweis ihrer Fachkompetenz. Sie müssen laufend Fortbildung belegen, Berufspraxis dokumentieren und sich Überwachungs- oder Re-Zertifizierungsverfahren unterziehen. So wird sichergestellt, dass Kenntnisse zu Bewertungsnormen, Richtlinien und Marktpraxis aktuell bleiben, etwa zu Bewertungsanlässen, zur Ableitung von Markt- und Liegenschaftszinssätzen, zur Bewertung von Rechten und Lasten sowie zu Besonderheiten bei Beleihungs- und Verkehrswert.

Zusammengefasst ist die DAkkS-Akkreditierung ein Qualitätssiegel auf Systemebene: Sie bestätigt die Zuverlässigkeit der Verfahren, nach denen Zertifizierungsstellen arbeiten. Für die Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten ist sie damit ein starkes Indiz für die Kompetenz von zertifizierten Sachverständigen und eine verlässliche Orientierung für alle, die auf fundierte, normenkonforme und belastbare Gutachten angewiesen sind.

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Kontakt zum Autor: Thomas Braun | Tel. 0151 4012 9681 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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