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In aller Kürze:

Personenzertifizierung mit unabhängiger Prüfung der fachlichen Kompetenz, Berufserfahrung und Regelüberwachung, die die Qualifikation von Immobilienbewertungssachverständigen international vergleichbar und verlässlich macht.


Definition

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein international anerkanntes Verfahren zur Überprüfung und Bestätigung der Fachkompetenz von Personen. Im Bereich der Immobilienbewertung und der Erstellung von Verkehrswertgutachten dient sie dazu, die Qualifikation von Sachverständigen objektiv, transparent und wiederholbar zu prüfen. Anders als Unternehmenszertifizierungen richtet sich die 17024 ausdrücklich an Einzelpersonen. Die Zertifizierungsstellen, die diese Prüfungen abnehmen, müssen selbst nach ISO/IEC 17024 akkreditiert sein; in Deutschland erfolgt die Akkreditierung in der Regel durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Dieses System schafft eine nachvollziehbare Kette der Qualitätssicherung: von der normkonformen Zertifizierungsstelle bis zum nachweislich kompetenten Sachverständigen.

Im Kern definiert die DIN EN ISO/IEC 17024 Anforderungen an Zertifizierungsstellen für Personen, damit Prüfungen fachlich valide, unparteiisch und nach überprüfbaren Kriterien erfolgen. Für Sachverständige der Immobilienbewertung bedeutet dies, dass ihre Kenntnisse und Fähigkeiten nicht nur einmalig, sondern im Rahmen eines strukturierten Verfahrens nachgewiesen werden. Grundlage sind festgelegte Kompetenzprofile und Prüfungsordnungen, die relevante Rechtsnormen, Bewertungsverfahren und fachliche Standards abdecken. Dazu zählen insbesondere der Verkehrswertbegriff gemäß § 194 BauGB, die ImmoWertV mit den zugehörigen Arbeitshilfen (z. B. ImmoWertA), die in Deutschland anerkannten Bewertungsverfahren – Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren – sowie ergänzend bankaufsichtsrechtliche und finanzwirtschaftliche Bezüge wie BelWertV und Liegenschaftszinssatz. Je nach Zertifizierungsumfang werden auch internationale Standards wie die IVS berücksichtigt.

Der Ablauf der Zertifizierung folgt regelmäßig einem mehrstufigen Schema. Zunächst prüft die Zertifizierungsstelle die Zulassungsvoraussetzungen: formale Qualifikationen, berufliche Praxis in der Immobilienbewertung, Referenzgutachten und Fortbildungsnachweise. Daran schließen sich fachliche Prüfungen an, typischerweise in schriftlicher und mündlicher Form sowie anhand praktischer Fallstudien. Bewertet wird, ob der oder die Kandidat(in) Bewertungsansätze korrekt auswählt und anwendet, Marktdaten sachgerecht auswertet, Bodenwert und Restnutzungsdauer plausibel herleitet, Abschreibungen angemessen berücksichtigt und das Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert. Ein weiterer Prüfstein ist die Gutachtenqualität: Struktur, Nachvollziehbarkeit, Quellenlage und die klare Herleitung des Markt- bzw. Verkehrswerts stehen im Fokus. Bei erfolgreichem Abschluss wird ein personenbezogenes Zertifikat mit definiertem Geltungsbereich (z. B. unbebaute und bebaute Grundstücke, Wohn- und/oder Gewerbeimmobilien) erteilt.

Die ISO/IEC 17024 sieht vor, dass Zertifikate zeitlich befristet sind und durch regelmäßige Überwachung aufrechterhalten werden. In der Praxis bedeutet dies eine fortlaufende Pflicht zur fachlichen Aktualisierung, etwa durch Fortbildungen, und die Vorlage neuer Gutachtenmuster. Die Zertifizierungsstelle überprüft periodisch, ob die Kompetenz erhalten bleibt und ob die Gutachten weiterhin den anerkannten Regeln der Wertermittlung entsprechen. Nach mehreren Jahren erfolgt eine Re-Zertifizierung mit erneuter, vertiefter Prüfung. Dieses Kontinuitätsprinzip trägt wesentlich zur Verlässlichkeit der Qualifikation bei, weil es Wissen und Anwendungspraxis im Rhythmus der Marktentwicklung und Normenfortschreibung absichert.

Ein zentrales Element der 17024 ist die Unparteilichkeit. Zertifizierungsstellen müssen organisatorisch und prozedural sicherstellen, dass Interessenkonflikte ausgeschlossen sind, dass Prüfende fachlich qualifiziert und unabhängig sind und dass es geregelte Verfahren für Einsprüche gibt. Für die Immobilienbewertung ist dies besonders relevant, weil die Glaubwürdigkeit von Verkehrswertgutachten maßgeblich von der fachlichen Integrität und der Nachvollziehbarkeit der Methodik abhängt.

Für Auftraggeberinnen und Auftraggeber – ob Privatpersonen, Finanzinstitute, Versicherungen oder öffentliche Stellen – schafft eine 17024-Zertifizierung Orientierung und Vertrauen. Sie zeigt, dass eine sachverständige Person ihre Kompetenz nach einem international abgestimmten, akkreditierten Verfahren nachgewiesen hat und diese kontinuierlich erhält. Das wirkt sich unmittelbar auf die Qualitätssicherung von Verkehrswertgutachten aus: Die korrekte Anwendung des Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahrens, die saubere Ableitung des Bodenwertes, die sachgerechte Wahl des Liegenschaftszinssatzes und die klare, prüffähige Dokumentation werden systematisch überprüft. Sie profitieren davon, weil die Nachvollziehbarkeit steigt und Risiken durch Bewertungsfehler reduziert werden.

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist kein Ersatz für rechtliche Rahmenbedingungen oder zusätzliche Qualifikationswege, etwa die öffentliche Bestellung und Vereidigung, kann diese jedoch sinnvoll ergänzen. Entscheidend ist der nachweisliche Kompetenzbezug: Wissen, Können und berufliche Praxis werden strukturiert erfasst und regelmäßig validiert. Im Ergebnis stärkt die 17024-Zertifizierung die fachliche Qualität, die Transparenz und die Akzeptanz von Immobilienbewertungen und Verkehrswertgutachten – und damit die Verlässlichkeit der Entscheidungen, die auf dieser Grundlage getroffen werden.

Unterstützung bei Recherche und Formulierung durch Neuroflash.


Kontakt zum Autor: Thomas Braun | Tel. 0151 4012 9681 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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