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In aller Kürze:

Rechtsverordnung für Kreditinstitute zur Ermittlung des Beleihungswerts. Sie verlangt vorsichtige, nachhaltig erzielbare Werte, die Marktschwankungen ausblenden. In der Praxis maßgeblich für Kreditvergabe, Deckungswerte und Risikosteuerung, unterscheidet sich konzeptionell vom Verkehrswert.


Definition

Die Beleihungswertermittlungsverordnung, kurz BelWertV, ist ein bedeutsames Regelwerk im deutschen Immobilien- und Finanzsektor. Sie hat die Aufgabe, die Bewertung von Immobilien für Kreditinstitute zu vereinheitlichen und sicherzustellen, dass die Wertermittlung für die Vergabe von Beleihungen, insbesondere von Hypothekendarlehen, auf einer soliden und nachvollziehbaren Basis erfolgt. Im Kern geht es darum, einen konservativen und nachhaltigen Wert einer Immobilie zu ermitteln, der auch unter ungünstigen Marktbedingungen Bestand hat und somit die Sicherheit für die Kreditgeber gewährleistet.

Die BelWertV wurde erlassen, um die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) zu konkretisieren und eine standardisierte Vorgehensweise bei der Feststellung des Beleihungswertes festzulegen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da der Beleihungswert die Obergrenze dessen darstellt, was ein Kreditinstitut als Sicherheit für ein Darlehen anrechnen darf. Er dient also nicht primär dazu, den aktuellen Marktwert einer Immobilie abzubilden, sondern einen langfristig erzielbaren Wert, der selbst bei Marktvolatilitäten eine verlässliche Größe bleibt. Dies schützt sowohl die Banken vor übermäßigen Risiken als auch die Darlehensnehmer durch eine realistische Einschätzung der Finanzierungsfähigkeit.

Ein zentraler Bestandteil der BelWertV ist die Definition des Beleihungswertes selbst. Gemäß dieser Verordnung ist der Beleihungswert der Wert, der erfahrungsgemäß und unter Berücksichtigung der Eigenschaften der Immobilie sowie der normalen, nicht spekulativen Marktverhältnisse und der nachhaltig erzielbaren Erträge zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der gesamten Darlehenszeit bei einem Verkauf voraussichtlich zu erzielen wäre. Diese Formulierung unterstreicht den langfristigen und risikobewussten Ansatz der Verordnung. Es wird explizit betont, dass spekulative Elemente oder kurzfristige Marktschwankungen in der Bewertung außer Acht zu lassen sind.

Die Verordnung schreibt vor, welche Verfahren zur Ermittlung des Beleihungswertes anzuwenden sind. Hierzu zählen das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Je nach Art der Immobilie und ihrer Nutzung finden diese Verfahren unterschiedlich starke Berücksichtigung. Für Renditeobjekte wie Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien steht das Ertragswertverfahren im Vordergrund, da hier die nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen eine maßgebliche Rolle spielen. Bei selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern kann das Sachwertverfahren, das die Kosten für die Wiederherstellung der Immobilie abzüglich Altersminderung berücksichtigt, kombiniert mit dem Vergleichswertverfahren, das auf den Verkaufspreisen ähnlicher Objekte basiert, entscheidender sein. Die BelWertV fordert eine plausible Begründung für die Wahl des Verfahrens und eine kritische Würdigung der Ergebnisse.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der BelWertV ist die Anforderung an die Qualifikation der Gutachter. Die Verordnung sieht vor, dass die Ermittlung des Beleihungswertes von einem unabhängigen und sachkundigen Gutachter durchgeführt werden muss. Dieser Gutachter muss über die erforderliche Fachkenntnis und Erfahrung verfügen, um eine fundierte und unparteiische Bewertung vorzunehmen. Dies gewährleistet die Qualität und Objektivität der Wertermittlung und stärkt das Vertrauen in die Ergebnisse.

Die Inhalte eines nach BelWertV erstellten Gutachtens sind ebenfalls detailliert geregelt. Ein solches Gutachten muss alle relevanten Informationen zur Immobilie enthalten, darunter eine genaue Beschreibung des Grundstücks und der baulichen Anlagen, die rechtlichen Verhältnisse, die wertbeeinflussenden Merkmale sowie eine umfassende Begründung des ermittelten Beleihungswertes. Auch die Berücksichtigung von Belastungen wie Grundschulden, Dienstbarkeiten oder Baulasten ist essenziell.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Beleihungswertermittlungsverordnung ein grundlegendes Instrument zur Risikominimierung im deutschen Kreditwesen darstellt. Sie etabliert einen einheitlichen und konservativen Bewertungsstandard für Immobilien, der die Interessen aller Beteiligten schützt. Indem sie klare Regeln für die Ermittlung des Beleihungswertes, die Auswahl der Verfahren und die Qualifikation der Gutachter vorgibt, sorgt die BelWertV für Transparenz, Verlässlichkeit und Stabilität im Bereich der Immobilienfinanzierung. Sie ist somit nicht nur ein rechtliches Dokument, sondern auch ein Garant für eine solide Kreditvergabe auf dem deutschen Immobilienmarkt.

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Kontakt zum Autor: Thomas Braun | Tel. 0151 4012 9681 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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