In aller Kürze:
Bundesgesetz zu energetischen Anforderungen und Nachweisen (z. B. Energieausweis, Primärenergiebedarf). Es beeinflusst Modernisierungspflichten, Betriebskosten und Marktakzeptanz und kann im Ertragswert über Bewirtschaftungskosten und Mieten wirksam werden.
Definition
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt eine zentrale rechtliche Grundlage im Bereich der Immobilienbewertung in Deutschland dar. Es konsolidiert die vormaligen Regelwerke Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem umfassenden Gesetz. Ziel des GEG ist die Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung, um den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu senken und die Klimaziele der Bundesregierung zu unterstützen. Für die Immobilienbewertung und die Erstellung von Verkehrswertgutachten ist das GEG von erheblicher Relevanz, da energetische Eigenschaften und Anforderungen eines Gebäudes dessen Wert maßgeblich beeinflussen.
Bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Sachverständige die relevanten rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Das GEG schreibt hierbei Mindestanforderungen an die energetische Qualität von Neubauten vor und regelt zudem Vorgaben für Bestandsgebäude bei Sanierungen und Erweiterungen. Diese Anforderungen umfassen unter anderem die Dämmung von Außenwänden, Dächern und Geschossdecken, den Austausch von Fenstern sowie die Effizienz der Heizungs- und Lüftungsanlagen. Eine Immobilie, die den aktuellen Anforderungen des GEG nicht entspricht oder erhebliche energetische Mängel aufweist, kann im Vergleich zu energieeffizienteren Objekten einen geringeren Verkehrswert aufweisen. Potenziellen Käufern oder Erwerbern entstehen in solchen Fällen zusätzliche Kosten für notwendige energetische Sanierungen, die sich wiederum wertmindernd auswirken können.
Darüber hinaus etabliert das Gebäudeenergiegesetz den Energieausweis als verpflichtendes Dokument bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie. Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand eines Gebäudes und ordnet es in Effizienzklassen ein. Dies ermöglicht Interessenten einen transparenten Vergleich der voraussichtlichen Energiekosten und fließt somit direkt in deren Kauf- oder Mietentscheidung ein. Für Sachverständige ist der Energieausweis eine wichtige Informationsquelle bei der Verkehrswertermittlung. Er liefert objektive Daten zur energetischen Qualität, die in die Berechnungen und Bewertungen einfließen. Eine schlechte Effizienzklasse kann den Marktwert einer Immobilie senken, während eine gute Klasse den Wert positiv beeinflussen kann.
Die Beachtung der Regelungen des GEG ist auch im Hinblick auf Fördermöglichkeiten durch staatliche Stellen wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) von Bedeutung. Energetische Sanierungsmaßnahmen, die den Anforderungen des GEG genügen oder diese übertreffen, können unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert werden. Solche Förderprogramme tragen dazu bei, die Attraktivität von energetisch sanierten oder neu gebauten, energieeffizienten Immobilien zu steigern und ihren Wert auf dem Markt zu stabilisieren oder zu erhöhen. Die Kenntnis dieser Zusammenhänge und deren Berücksichtigung im Verkehrswertgutachten gewährleistet eine umfassende und marktgerechte Bewertung.
Des Weiteren spielen das GEG und seine Anforderungen eine Rolle bei der Bewertung der Nachhaltigkeit einer Immobilie. Eine hohe energetische Qualität reduziert nicht nur die Betriebskosten, sondern trägt auch zum Klimaschutz bei. Dies wird von einer zunehmenden Zahl von Marktteilnehmern als wichtiges Kriterium angesehen. Sachverständige müssen daher die Auswirkungen der gesetzlichen Vorgaben auf die langfristige Werthaltigkeit und Marktfähigkeit einer Immobilie fundiert beurteilen können. Die fachgerechte Analyse und die transparente Darstellung dieser Aspekte im Verkehrswertgutachten gewährleisten eine hohe Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz bei Gerichten, Finanzämtern und anderen relevanten Parteien.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Gebäudeenergiegesetz nicht nur als rechtlicher Rahmen für Bau und Sanierung von Gebäuden fungiert, sondern auch als ein entscheidender Faktor in der Immobilienbewertung. Die energetische Qualität eines Objekts, die sich aus der Einhaltung und Übererfüllung der GEG-Vorschriften ergibt, beeinflusst direkt den Sachwert, den Ertragswert und damit den Verkehrswert einer Immobilie. Sachverständige müssen die komplexen Zusammenhänge des GEG verinnerlichen und die daraus resultierenden Implikationen für den Immobilienwert präzise in ihren Gutachten reflektieren, um eine objektive und marktgerechte Bewertung zu gewährleisten. Dies sichert die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Bewertungsergebnisse gegenüber allen Beteiligten.
Unterstützung bei Recherche und Formulierung durch Neuroflash.
Kontakt zum Autor: Thomas Braun | Tel. 0151 4012 9681 |
Beitragsbild(er): © Adobe Stock
Verkehrswertgutachten • Kurzgutachten/Werteinschätzung
oder rufen Sie mich an:
0151 4012 9681 oder 0800 6647 011 (kostenfrei)