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Energieausweis für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude

Energieausweis nach GEG

Ich werde im Rahmen der Wertermittlung recht häufig gefragt, ob ich nicht auch gleich einen Energieweis erstellen kann. Da dies nicht mein Gebiet ist, biete ich die Erstellungen von Energieausweisen jedoch nicht als eigene Leistung an, sondern verweise gern auf Spezialisten, die sich damit richtig gut auskennen.

Ich habe mich umgeschaut und fand das Angebot von Herrn Gündling recht ansprechend. Zumal er, wie ich ja auch, deutschlandweit aktiv ist.

Viele weitere Informationen rund um das Thema Energieausweis finden Sie auch der Webseite https://www.energieausweis-vorschau.de.

Die gesetzliche Grundlage für de Energieausweise bildet das Gebäudenergiegesetz (GEG). Dieses Gesetz führt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Viele weitere Information dazu finden Sie auf der Webseite des BMI.

Energieausweis einfach hier bestellen:

 Energieausweis für Wohngebäude     Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

Hinweis: ich bekomme tatsächlich eine kleine Provision, wenn Sie über einen der beiden Buttons einen Energieausweis bestellen. Diese führe ich aber zu 100 % einem guten Zweck zu!


Beitragsbild: s-motive/Adobe Stock