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Seminar "Grundsteuerreform 2025" der Sprengnetter-Akademie

Grundsteuerreform 2025 - Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes bei der Grundsteuerwertfeststellung (Sprengnetter)

Eine Veranstaltung zur Grundsteuerreform 2025 und zum Nachweis der Grundsteuerwertfeststellung, nicht nur für die Immobilienbewertung in Essen sondern überall.

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen bringen sowohl für Eigentümer und Eigentümerinnen von Immobilien als auch für Bewertungssachverständige neue Herausforderungen mit sich. Bei der Immobilienbewertung in Essen, Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern ist es entscheidend, einen nachgewiesenen gemeinen Wert für die gesamte wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes heranzuziehen, wenn der auf typisierte Bewertungsvorschriften gestützte Grundsteuerwert das Übermaßverbot verletzt.

Die koordinierten Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24. Juni 2024 geben detaillierte Vorgaben für die Anwendung eines niedrigeren gemeinen Werts und die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Sie legen spezifische Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts fest. Für Immobilienbewertungen in Essen ist es somit unerlässlich, sich umfassendes Wissen über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktischen Anforderungen an die Erstellung von Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts im Kontext der Grundsteuerwertfeststellung nach dem Bundesmodell anzueignen. Dies gilt mit Ausnahme der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Hamburg und Niedersachsen.

Die Inhalte des Seminars:

  • Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 27. Mai 2024
  • Übermaßverbot und seine Bedeutung in der Grundsteuerbewertung
  • Aktuelle gesetzliche Regelungen und Verwaltungsanweisungen
  • Voraussetzungen für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
  • Anwendungsbereich der neuen Regelungen
  • Praktische Umsetzung und Herausforderungen
  • Anforderungen an Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
  • Rolle der Gutachterausschüsse und zertifizierten Sachverständigen
  • Anwendung von § 198 Absatz 1 Satz 2 und § 198 Absatz 2 BewG

Als Teilnehmer des Seminars hatte ich die Gelegenheit, tief in die Thematik der Grundsteuer einzutauchen. Ich erfuhr, dass die Grundsteuer eine der ältesten Steuerarten in Deutschland ist und praktisch alle Bürgerinnen und Bürger betrifft, sei es als Eigentümer von Grundbesitz oder als Mietende. Besonders interessant war für mich die umfassende Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts, die durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung ausgelöst wurde.
Ich lernte, dass gemäß den neuen bundesgesetzlichen Regelungen ab dem 1. Januar 2022 neue Grundsteuerwerte für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes in einer Hauptfeststellung ermittelt werden müssen, welche ab dem Kalenderjahr 2025 der Besteuerung zugrunde liegen. Dabei gilt das sogenannte Bundesmodell, dem sich jedoch einige Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Hamburg und Niedersachsen nicht angeschlossen haben.
Das Seminar war sehr wertvoll für mich als Sachverständiger und Wertermittler. Es bot mir die notwendigen Werkzeuge, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Ich fühle mich nun bestens vorbereitet, den Entwicklungen in der Grundsteuerbewertung zu begegnen und in meinen Gutachten umzusetzen.


Ich besuche immer wieder gern spezielle Seminare zu verschiedenen Themen rund um die Immobilienbewertung bzw. die Erstellung von Verkehrswertgutachten. Ich finde es sehr wichtig, stets den Horizont zu erweitern und gleichzeitig das bereits vorhandene Wissen zu vertiefen. Genauso schätze ich auch den Gedankenaustausch mit anderen. Sprechen Sie mich also gerne an!