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Seminar "Novellierung der ImmoWertV" ein Reguvis Online-Seminar 

220124_Novellierung_der_ImmoWertV

Reguvis bietet immer wieder spannende und interessante Seminare - und seit geraumer Zeit auch Webinare - rund um die Wertermittlung an. Ich besuche diese Fortbildungen sehr gern. Zum einen halte ich mein Wissen immer aktuell, zum anderen kann ich durch die vielfältigen Themen meinen Horizont stets erweitern. Die Seminare und Webinare von Sprengnetter besuche ich allerdings ebenso gern.

Ich habe mich natürlich schon im vergangenen Jahr, als die ImmoWertV 2021 beschlossen wurde, intensiv damit auseinandergesetzt und auch das eine oder andere Seminar dazu besucht, aber Wissenergänzung kann nie schaden. Zu dem ist es sehr spannend, die verschiedenen Sichtweisen der jeweiligen Referenten auf die Dinge kennenzulernen... ;)

Seminarinhalte:

  • Entwicklung der Wertermittlungsverordnung
  • Überarbeitung zur ImmoWertV
  • Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Verfahrensgrundsätze
  • Bodenrichtwerte und sonstiger erforderliche Daten
  • Wertermittlungsverfahren
  • Neues in der Verordnung – ImmoWertV 2021 im Detail
  • Schlussvorschrift § 53, 54

 

Alles neu macht der Mai, äh der Verordnungsgeber - nein, gar nicht!

Ziel der kleinen Webinar-Reihe war es, das notwendige Fachwissen zur Novellierung ImmoWertV sehr kompakt zu vermitteln. Dies ist dem Referenten auch sehr gut und kurzweilig gelungen!

Mit der Novellierung soll erreicht werden, dass das Immobilienwertermittlungsrecht aus einem Guss und insgesamt neu gefasst wird. Der Schwerpunkt lag insbesondere im Bestreben, eine einheitlichere Anwendung der Grundsätze der Wertermittlung zu gewährleisten. Zudem sollte die Übersichtlichkeit des Wertermittlungsrechts verbessert werden. Man muss die ImmoWertV aus zwei Perspektiven betrachten. Zum einen aus der der Gutachterausschüsse, die sich seit dem 01.01.2022 an die Neufassung der ImmoWertV halten und ihre Modelle entsprechend modifizieren müssen. Zum anderen aus der Perspektive der Sachverständigen, die unter Anwendung dieser Modelle ihre Gutachten erstellen.

Und so wird es noch eine ganze Weile so sein, dass zwar die ImmoWertV 2021 anzuwenden ist, hinsichtlicht der Modellparameter aber immer das für die Wertfindung relevant ist, was der Gutachterausschuss berechnet und dafür zugrundegelegt hat. Ich bin sehr gespannt, wann mir die ersten Grundstücksmarktberichte begegnen werden, die auf Basis der ImmoWertV 2021 erstellt wurden.

Mit einer sehr kompakten synoptischen Darstellung der für die Praxis notwendigen Änderungen uns eine wertvolle Hilfe gegeben, um eine zeitnahe Umsetzung gewährleisten zu können. Die Struktur des neuen Wertermittlungsrechts wurde dargelegt und die neuen verbindlicheren Vorgaben herausgearbeitet. Es wurden wesentliche Punkte besprochen und die Hintergrundinformationen dargelegt (Grundsatz der Modellkonformität, objektspezifische Liegenschaftszinssätze, Vergleichsfaktoren und Sachwertfaktoren, Baukosten-Regionalfaktoren, der Überarbeitungsbedarf der NHK 2010, die Bestimmung der Restnutzungsdauer, Regelungen zu den grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen (insbesondere das Erbbaurecht) und vieles mehr).

Das klingt alles nach gewaltigen Änderung, die womöglich die Wertermittlung komplett auf den Kopf stellen... Nein, das Gegenteil ist der Fall. Die Änderung sind überschaubar und relativ unspektakulär umsetzbar. Man sie aber kennen und entsprechend im Gutachten damit umgehen.

Immerhin habe ich schon meine ersten Gutachten nach der ImmoWertV 2021 erstellt.

Das Thema ist sehr interessant und vielfältig und es wurde recht vertieft vorgestellt. Ich besuche immer wieder gern spezielle Seminare zu verschiedenen Themen. Ich finde es sehr wichtig, stets den Horizont zu erweitern und gleichzeitig das bereits vorhandene Wissen zu vertiefen. Genauso schätze ich auch den Gedankenaustausch mit anderen. Sprechen Sie mich also gerne an!


 

BEWERTUNGSOBJEKTE

Zertifiziert für die Bewertung aller Immobilienarten

Meine Zertifizierung vom TÜV-Rheinland (PersCertTÜV) sowie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EUCert/CYF) umfassen die Bewertung aller Immobilienarten, aller bebauten und unbebauten Grundstücke. Mein Spezialgebiet ist die Bewertung von Gewerbeimmobilien, sowie von Sonder- und Spezialimmobilien.

Wohnen

Immobilienbewertung für alle Wohnimmobilien. Selbstgenutzt oder vermietet. Von der Eigentumswohnung oder dem eigenen Einfamilienhaus bis...

Gewerbe

Immobilienbewertung für Gewerbeimmobilien - Bürogebäude, Produktion, Handelsimmobilien, Lager, Landwirtschaft - die Typen und...

Spezielles

Immobilienbewertung von Sonder- und Spezialimmobilien - mein Spezialgebiet. Spezialimmobilien sind zum Beispiel Immobilien,...

Unbebautes

Immobilienbewertung von unbebauten Grundstücken. Hierunter fallen beispielsweise Ackerflächen und Wiesen, aber auch spezielle Grundstücke,...

Bildnachweis

thomas braun am meerAls Ausgleich zu meiner Tätigkeit als Sachverständiger bin ich leidenschaftlich gern mit der Kamera unterwegs. Fast alle Bilder auf dieser Webseite sind von mir, viele sind im Rahmen von Ortsterminen oder auf dem Weg dorthin entstanden. Für eine ganze Reihe der gezeigten Objekte habe ich Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten erstellt. Die anderen ergänzen beispielhaft die Seiten.

Ich freue mich auch über jeden fotografischen Gedankenaustausch und bin für Tipps und Hinweise immer sehr dankbar. Sprechen Sie mich auch hierzu gern an!

Gedanken und Impressionen

In meinem kleinen Blog finden Sie in loser Folge Beiträge zu den verschiedensten Themen rund um Immobilien, Architektur und natürlich die Wertermittlung.

 

Hier finden Sie alle Beiträge aus dem Blog.

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Gutachten zum Nachweis der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Immobilien. Das Finanzamt erwartet, dass das...

Völkerschlachtdenkmal Winter '23

Das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig ist ein beeindruckendes Bauwerk, das an die Napoleonischen Kriege und die darin...

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Ich habe einen recht großen Auftrag erhalten und suche nach tatkräftiger Unterstützung bei der Bewertung einer Reihe...

Die Villa am Bernsteinsee

Am Rande eines Besuches in Bitterfeld, Anlass war der Ortstermin für ein Verkehrswertgutachten über eine...

Burg Wendelstein

Ich bin gern unterwegs! Das ist einer der Gründe, warum ich für die Immobilienbewertung nicht nur in Essen und...

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Ab dem 1. Mai 2021 werden Energieausweise nur noch nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) ausgestellt. Damit endet im...

News aus der Immobilienwelt

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KfW – Anträge für Förderprogramme Die Programme enthalten Mittel aus dem Budget des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Ende 2023...

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Pflicht zum Heckenrückschnitt aufgrund eines Vergleichs – kein Zwangsgeld bei Nichteinhaltung In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG)...

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