Seminar "Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken" der Reguvis
Die Veranstaltung „Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken“ bei der Reguvis in Köln bot umfassende Einblicke in das Erbbaurecht: von den Grundlagen und dem Inhalt des Erbbaurechts über den Erbbauzins bis hin zur Ermittlung des Verkehrswerts gemäß BauGB und ZVG im Rahmen der novellierten ImmoWertV (2021).
Erbbaurechte in der Immobilienbewertung
Die Immobilienbewertung in Bezug auf Erbbaurechte birgt oft Unsicherheiten, sowohl für Gutachter, die selten mit der Verkehrswertermittlung in diesem speziellen Teilmarkt beauftragt werden, als auch hinsichtlich der von den Gutachterausschüssen veröffentlichten Daten in den Grundstücksmarktberichten. Das Hauptproblem liegt darin, dass bei der Bewertung von Erbbaurechten — bedingt durch die geringe Verbreitung dieser Rechtsform auf dem Grundstücksmarkt — ein kleiner Datensatz an Kaufpreisen einem breiten Spektrum an Einflussgrößen aus den Vertragsinhalten der Erbbaurechtsverträge gegenübersteht. Es ist die Aufgabe der Gutachter, die verfügbaren Daten auf ihre Eignung nach §§ 6 und 9 ImmoWertV 2021 zu überprüfen, gegebenenfalls anzupassen und den Verkehrswert unter Berücksichtigung der Aussagekraft des genutzten Bewertungsverfahrens zu ermitteln.
In vier Modulen — beginnend mit den Grundlagen des Erbbaurechts — deckte die Veranstaltung das gesamte Spektrum der Immobilienbewertung im Zusammenhang mit Erbbaurechten ab. Zusätzlich wurden relevante Themen vertieft behandelt, und nach jedem Modul bestand die Möglichkeit zu offenen Frage- und Diskussionsrunden. Hier konnten sowohl allgemeine Fragen als auch spezielle Herausforderungen und Fallstricke in der Verkehrswertermittlung und Gutachtenerstellung angesprochen werden. Zunächst wurde das Rechtskonstrukt „Erbbaurecht“ mit seinen Eigenschaften und Erscheinungsformen auf dem deutschen Grundstücksmarkt sowie der grundbuchlichen Sicherung erläutert. Besondere Aufmerksamkeit wurde dem „Erbbauzins“ und seiner Differenzierung gewidmet. Die Teilnehmer erhielten das notwendige Handwerkszeug zur Ermittlung des erzielbaren Erbbauzinses als eine der entscheidenden wertrelevanten Einflussgrößen.
Das Erbbaurecht und das damit belastete Grundstück (Erbbaugrundstück) sind jeweils eigenständige Objekte der Immobilienbewertung mit individuellen Marktmechanismen. Die novellierte ImmoWertV bietet dafür verschiedene Bewertungsmodelle, die im Seminar vorgestellt wurden. Es wurde auch auf die Besonderheiten der Verkehrswertermittlung in Zwangsversteigerungsverfahren eingegangen. Zudem wurden typische Fehlerquellen bei der Gutachtenerstellung anhand von Praxisfällen verdeutlicht. Vorteile
Inhalte:
- Das Erbbaurecht: Grundlagen, Inhalt, Erscheinungsformen, rechtliche Einordnung
- Der Erbbauzins: Wesen des Erbbauzinses, Erbbauzinsbegriffe, Erbbauzins in der Zwangsversteigerung
- Fallbeispiele aus der Praxis
- Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten
- Wertermittlung nach ImmoWertV 2021
Mein Nutzen
Als Teilnehmer des Seminars „Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken“ erhielt ich an einem Tag einen umfassenden Überblick über das Thema Erbbaurecht und Erbbauzins in der Immobilienbewertung. Mein Wissen wurde erheblich vertieft, indem ich das notwendige Handwerkszeug zur Ermittlung des erzielbaren Erbbauzinses erlernte. Besonders wertvoll war für mich der Einblick in die Besonderheiten der Verkehrswertermittlung im Kontext von Zwangsversteigerungsverfahren. Anhand von Praxisfällen wurden mir die verschiedenen Verfahren zur Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken ausführlich erläutert. Durch die Vorstellung von Beispielgutachten erfuhr ich, welche typischen Fehlerquellen bei der Gutachtenerstellung auftreten können und wie diese vermieden werden. Die Möglichkeit, sich umfassend mit dem Referenten sowie anderen Teilnehmenden über fallbezogene Herausforderungen und Fallstricke in der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten auszutauschen, war für mich besonders bereichernd.
Ich besuche immer wieder gern spezielle Seminare zu verschiedenen Themen rund um die Immobilienbewertung bzw. die Erstellung von Verkehrswertgutachten. Ich finde es sehr wichtig, stets den Horizont zu erweitern und gleichzeitig das bereits vorhandene Wissen zu vertiefen. Genauso schätze ich auch den Gedankenaustausch mit anderen. Sprechen Sie mich also gerne an!
