Gem. Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten
Hohe Anforderungen des Verbandes zur Aufnahme von Sachverständigen
Ich setze gerne mal einen Multicopter (meist auch 'Drohne' genannt) ein, um einen Eindruck von oben zu bekommen. In der Regel, um eine schöne Perspektive oder Impression einzufangen. Allerdings gilt es beim Betrieb eines solchen Fluggerätes auch eine Reihe von Punkten und Regeln zu beachten.
"Seit dem 01. Oktober 2017 benötigen Modellflieger einen Kenntnisnachweis für das Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm oder für den Betrieb von Flugmodellen über 100 Meter über Grund. Ausgenommen von dieser Verpflichtung ist der Betrieb auf einem Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter. Die Bescheinigung über den Kenntnisnachweis ist auf Verlangen der Luftfahrtbehörde oder der Polizei vorzuzeigen." (Quelle: DMFV)
Meine Drohne wiegt weniger als 2 kg, also brauche ich den Nachweis eigentlich nicht. Ich fand es aber trotzdem richtig, mich der Prüfung zu unterziehen und den Kenntnisnachweis zu erlangen.
Einige der Inhalte:
- Anwendung und Navigation
- Luftrechtliche Grundlagen
- Flugverbotszonen
- Grundregeln des Flugbetriebs
- Flughöhenbegrenzung
- Luftraumordnung/Luftraumstruktur
- Versicherungspflicht
"Luftfahrzeuge dürfen nicht in fahrlässig oder vorsätzlich riskanter Weise so betrieben werden, dass Menschenleben oder Sachen Dritter gefährdet werden. Eine unzumutbare Belästigung Dritter, insbesondere durch Lärm, ist auszuschließen." (Rechtsgrundlagen: SERA.3101, § 5 LuftVO)