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Als Residualwert wird der Wert bezeichnet, der sich bei einem Neubauvorhaben auf Kostenkalkulationsbasis ergibt, wenn alle Bau,- Entwicklungs- und Vermarktungskosten einschließlich Unternehmergewinn vom errechneten Ertragswert der Baumaßnahme abgezogen werden und somit nur noch der Wert (Residuum = belastbarer Bodenwert) verbleibt, den der Bodenwert maximal betragen darf, soll sich die Investition rechnen.