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Keine Hinweispflicht auf Kündigung der Gebäudeversicherung beim Immobilienverkauf

Im Falle eines Immobilienverkaufs kündigt der Verkäufer häufig die Gebäudeversicherung, denn zum Zeitpunkt der Immobilienübergabe geht die Gefahr auf den Immobilienkäufer über. Dieser muss sich dann selbst um einen entsprechenden Versicherungsschutz kümmern. 

Der Verkäufer ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm nicht verpflichtet den Käufer darüber zu informieren, dass aufgrund der Kündigung der Gebäudeversicherung nach der Übergabe der Immobilie kein Versicherungsschutz mehr besteht. Ein durchschnittlicher Immobilienkäufer erwartet nicht, dass er bestehende Versicherungsverhältnisse ohne Absprache übernehmen kann.


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