Schlüsselverlust - Kostenersatz für provisorische Schließanlage
Beim Schlüsselverlust einer Wohnungsanlage kann der Geschädigte sowohl Kosten für den Austausch der Schlüsselanlage als auch für provisorische Sicherungsmaßnahmen verlangen, sofern die konkrete Gefahr eines Missbrauchs des verlorenen Schlüssels durch Dritte besteht.
Da Schließanlagen einer mechanischen Abnutzung unterliegen, ist jedoch nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) in seiner Entscheidung vom 20.8.2019 stets ein Abzug "Neu für Alt" vorzunehmen, der geschätzt werde kann. Das OLG legte im entschiedenen Fall eine Schätzung in Höhe von 4 % der Anschaffungskosten pro Nutzungsjahr fest.
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