Kündigung wegen Nichtzahlung einer titulierten Schadensersatzforderung
Aufgrund eines von ihm verschuldeten Wasserschadens war ein Mieter zur Zahlung von ca. 4.500 € an seinen Vermieter verurteilt worden. Er unternahm nichts, um den Betrag zu zahlen, und reagierte auch nicht auf Mahnungen des Vermieters. Daraufhin kündigte dieser das Mietverhältnis und erhob Räumungsklage. Da der Mieter Leistungen vom Jobcenter erhielt, war er davon ausgegangen, dass die Kosten für den Wasserschaden auch vom Jobcenter beglichen werden. Die Richter des Landgerichts Berlin gaben dem Vermieter recht. Gleicht der Mieter eine titulierte Forderung nicht aus und tritt auch sonst nicht an den Vermieter heran, um die Modalitäten des Ausgleichs zu klären, rechtfertigt dies eine ordentliche Kündigung.
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