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Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.

KfW – Anträge für Förderprogramme

Die Programme enthalten Mittel aus dem Budget des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Ende 2023 war die Förderung aufgrund der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes oder ausgelaufener Bundeshaushaltsmittel gestoppt worden. Nun mimmt die KfW seit dem 20.2.2024 u.a. in folgenden Förderprogrammen wieder Anträge entgegen:

  • klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297),
    klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)

    Hiermit wird der Neubau und der Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude und Eigentums­wohnungen gefördert. Die Förderung erstreckt sich auf den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten (z.B. Ausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachten oder Baugerüst), die Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit sowie die Nach­haltigkeits­zertifizierung.
    Für Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben und Kauf eines Grundstücks kommt dieses Förderprogramm nicht in Frage. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage der KfW – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) >
  • Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
    Gefördert werden bei diesem Programm Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Barrieren reduziert und Wohn­komfort erhöht werden wie z.B.:
    • Wege verbreitern und Stufen vermeiden, z.B. beim Zugang zum Gebäude, zur Garage, zu Sitz- und Spielplätzen sowie zu Mülltonnen
    • Kfz-Stellplätze und Abstellplätze (z.B. für Kinder­wagen, Rollatoren, Roll­stühle und Fahrräder
    • Barrieren am Eingang von Haus und Wohnung abbauen
    • Aufzugs­anlage einbauen, nachrüsten oder verbessern
    • Treppen optimieren, z.B. Hand­läufe anbringen
    • Rampen anlegen
    • boden­gleiche Dusche einbauen und Dusch(klapp)sitze anbringen
    • Sanitär­objekte modernisieren (WC, Bidet, Wasch­becken und Bade­wanne einschließlich eines mobilen Lift­systems)

    Der Zuschuss beträgt bis zu 6.250 €, ist unabhängig vom Alter und für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den förderfähigen Kosten. So werden beispielsweise Einzel­maßnahmen zur Barriere­reduzierung bis zu einer Höhe von 25.000 € förder­fähiger Kosten je Wohneinheit mit 10 % (also max. 2.500 €) unterstützt. Weitergehende Infos finden Sie auf der Internetseite der KfW – Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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