Mehr Infos

Beiträge News

Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.

Heizungsprüfung nach dem Gebäudeenergiegesetz

Einige Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind zum 1.1.2024 in Kraft getreten. Folgende Regelungen zur Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen gelten ab 1.10.2024:

Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die nach Ablauf des 30.9.2009 eingebaut oder aufgestellt wurde, keine Wärmepumpe ist und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten betrieben  wird, ist innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau/Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.

Für ältere Anlagen, die vor dem 1.10.2009 installiert wurden, hat dies bis zum Ablauf des 30.9.2027 zu erfolgen. Wurde die Heizung z.B. am 1.10.2009 montiert, muss die Prüfung demnach zum 30.9.2025 ausgeführt bzw. vorgewiesen werden.

Für Neuinstallationen regelt das GEG ab dem 1.10.2024:
Ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger ist nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten hydraulisch abzugleichen.
Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs im Sinne dieser Regelung beinhaltet unter Berücksichtigung aller wesentlichen Komponenten des Heizungssystems u.a. mindestens folgende Planungs- und Umsetzungsleistungen:

  • eine raumweise Heizlastberechnung
  • eine Prüfung und nötigenfalls Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur und
  • die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung

Die Durchführung der Prüfung übernehmen z.B. Schornsteinfeger oder Fachbetriebe im Heizungsbau.

Aus der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung besteht noch die Verpflichtung, dass in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten bis zum 15.9.2024 Gaszentralheizungssysteme hydraulisch abzugleichen sind. Diese Regelung findet jedoch keine Anwendung, wenn

  • das Heizsystem in der aktuellen Konfiguration bereits hydraulisch abgeglichen wurde
  • innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag ein Heizungstausch oder eine Wärmedämmung von mindestens 50 % der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes bevorsteht oder
  • das Gebäude innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag umgenutzt oder stillgelegt werden soll

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

=> zurück zum News-Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag?
Sprechen Sie mich gern an! Per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 0800 6447 011 (kostenfrei)




BEWERTUNGSOBJEKTE

Zertifiziert für die Bewertung aller Immobilienarten

Meine Zertifizierung vom TÜV-Rheinland (PersCertTÜV) sowie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EUCert/CYF) umfassen die Bewertung aller Immobilienarten, aller bebauten und unbebauten Grundstücke. Mein Spezialgebiet ist die Bewertung von Gewerbeimmobilien, sowie von Sonder- und Spezialimmobilien.

Wohnen

Immobilienbewertung für alle Wohnimmobilien. Selbstgenutzt oder vermietet. Von der Eigentumswohnung oder dem eigenen Einfamilienhaus bis...

Gewerbe

Immobilienbewertung für Gewerbeimmobilien - Bürogebäude, Produktion, Handelsimmobilien, Lager, Landwirtschaft - die Typen und...

Spezielles

Immobilienbewertung von Sonder- und Spezialimmobilien - mein Spezialgebiet. Spezialimmobilien sind zum Beispiel Immobilien,...

Unbebautes

Immobilienbewertung von unbebauten Grundstücken. Hierunter fallen beispielsweise Ackerflächen und Wiesen, aber auch spezielle Grundstücke,...

Bildnachweis

thomas braun am meerAls Ausgleich zu meiner Tätigkeit als Sachverständiger bin ich leidenschaftlich gern mit der Kamera unterwegs. Fast alle Bilder auf dieser Webseite sind von mir, viele sind im Rahmen von Ortsterminen oder auf dem Weg dorthin entstanden. Für eine ganze Reihe der gezeigten Objekte habe ich Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten erstellt. Die anderen ergänzen beispielhaft die Seiten.

Ich freue mich auch über jeden fotografischen Gedankenaustausch und bin für Tipps und Hinweise immer sehr dankbar. Sprechen Sie mich auch hierzu gern an!

Gedanken und Impressionen

In meinem kleinen Blog finden Sie in loser Folge Beiträge zu den verschiedensten Themen rund um Immobilien, Architektur und natürlich die Wertermittlung.

 

Hier finden Sie alle Beiträge aus dem Blog.

Besonderheiten bei der Bewertung von Bürogebäuden

Besonderheiten bei der Bewertung von Bürogebäuden, Immobilienbewertung Essen. Kriterien, Trends und Hintergründe....

Immobilienbewertung in Essen

Die Stadt Essen hat sich in den letzten Jahren zu einer beliebten Ruhrmetropole entwickelt. Was einst die größten...

Gutachten zur Restnutzungsdauer

Gutachten zum Nachweis der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Immobilien. Das Finanzamt erwartet, dass das...

Völkerschlachtdenkmal Winter '23

Das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig ist ein beeindruckendes Bauwerk, das an die Napoleonischen Kriege und die darin...

Unterstützung gesucht!

Ich habe einen recht großen Auftrag erhalten und suche nach tatkräftiger Unterstützung bei der Bewertung einer Reihe...

Die Villa am Bernsteinsee

Am Rande eines Besuches in Bitterfeld, Anlass war der Ortstermin für ein Verkehrswertgutachten über eine...

News aus der Immobilienwelt

Gelbe Tonne darf nicht im öffentlichen Straßenraum stehen

Gelbe Tonne darf nicht im öffentlichen Straßenraum stehen Die Klage der Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses, die von der Landeshauptstadt Hannover die...

Brandschaden infolge der Aufladung von Lithium-Ionen-Akkus

Brandschaden infolge der Aufladung von Lithium-Ionen-Akkus In Büroräumen in Berlin entstand ein Brand. Auslöser dafür waren sechs...

BRAUN ImmoWert - Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

IMMOBILIENBEWERTUNG ESSEN, LEIPZIG & BUNDESWEIT

0800 6647 011

(kostenfrei im deutschen Netz)

Sprechen Sie mich an, ich stehe Ihnen gern zur Verfügung!

TUEV zertifiziert

Mitglied im IVD