Ergebnisrechung und Deckungsbeitragsrechnung
Es ist manchmal schon faszinierend, was man alles so findet, wenn man die alten Dateien durchgeht... Ich bin ja nicht nur Sachverständiger für Immobilienwertermittlung sondern im Grunde meines Herzen auch Senior-Controller (was sich hervorragend ergänzt, wie ja an anderer Stelle schon vermerkt). Und in meiner Eigenschaft als Controller habe ich auch das eine oder andere zum Thema Deckungsbeitragsrechnung gebaut. So auch die Präsentation, die sich weiter unten findet. Und in diesem Zusammenhang bin ich auch auf folgenden kleinen Text gestoßen:
Grundsätze für den Aufbau der Kostenrechnung
Grundsätze für den Aufbau der Kostenrechnung, für die Art der Erfassung und Verrechnung der Kosten sowie für die Teilgebiete der Kostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung). Die Kostenrechnungsgrundsätze stellen folgende Mindestanforderungen an eine anwendbare Kostenrechnung:
- Genauigkeit, strenge zeitliche Abgrenzung der Kosten und Verrechnung entsprechend der Kostenbeanspruchung
- Belegnachweis
- Anpassung an die Besonderheiten des Betriebes
- Vergleichbarkeit der Ergebnisse
- Übersichtlichkeit und rechtzeitige Bereitstellung der Ergebnisse
- Wirtschaftlichkeit der Rechnungsführung
Im Jahre 1939 wurden durch einen Regierungserlass zum ersten Mal Kostenrechnungsgrundsätze aufgestellt, die einen einheitlichen Aufbau, die richtige Gestaltung und die zweckentsprechende Auswertung der Kostenrechnung zum Ziele hatten. Ergänzend seien die Richtlinien zur Preisermittlung aufgrund der Selbstkosten bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber LSO) aus dem Jahre 1938 und deren entsprechende Regelungen für Bauleistungen (LSBO) genannt. 1951 gab der Arbeitsausschuss Betriebswirtschaft Industrieller Verbände Gemeinschaftsrichtlinien für die Kosten- und Leistungsrechnung und einen Gemeinschaftskonten-rahmen (GKR) heraus. Alle Grundsätze tragen nur den Charakter von Anregungen, da ein Zwang zur Einführung der Kostenrechnung bis heute nicht besteht (Ausnahme bei öffentlichen Aufträgen).
Ich gebe zu, dass ich nicht mehr weiß, ob das von mir stammt oder ein Zitat ist. In letzterem Falle bitte ich den Verfasser, sich zu melden, so dass er ordentlich erwähnt werden kann!
Und hier nun die kleine Präsentation, die ich im Rahmen der Auswahl eines geeigneten ERP-System erstellt hatte:
Kontakt zum Autor: Thomas Braun | Tel. 0151 4012 9681 |
Beitragsbild(er): © Thomas Braun - Sachverständiger für Immobilienbewertung, Essen|Leipzig
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