„Transparenz schafft Vertrauen.“ Genau deshalb stelle ich für Ortstermine im Rahmen der Immobilienbewertung keine separaten Fahrtkosten in Rechnung. Die An- und Abfahrt ist in meinem Honorar vollständig enthalten. Ich arbeite bundesweit, koordiniere Termine so, dass Wege gebündelt und Fahrten optimiert werden, und gewährleiste dabei die fachliche Qualität eines personenzertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 (kurz: DIN 17024).
Was bedeutet das konkret?
- Ortstermin: Der Ortstermin ist die technische und bauliche Inaugenscheinnahme der Immobilie. Er bildet die Grundlage für die nachvollziehbare Ermittlung von Marktwert/Verkehrswert nach den in Deutschland anerkannten Verfahren (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren). Ohne belastbaren Ortstermin wären Aussagen zu Bauzustand, Nutzungsdauer, wertrelevanten Baumängeln, Modernisierungsgrad oder zum Bodenwert mit hohen Unsicherheiten behaftet.
- Honorar vs. Nebenkosten: In vielen Märkten wird zwischen dem Grundhonorar (fachliche Leistung) und Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Porto, Kopien) getrennt. Bei mir ist die An- und Abfahrt zum Erst-Ortstermin jedoch integraler Bestandteil des Honorars. Es erfolgt keine zusätzliche Anfahrtspauschale und kein Kilometergeld. Sie profitieren von einer klaren, planbaren Vergütung ohne nachträgliche Überraschungen.
- Bundesweite Tätigkeit und Terminoptimierung: Durch die Bündelung von Ortsterminen nach Regionen reduziere ich Leerfahrten. Diese Routenplanung ermöglicht stabile, transparente Preise und schont Ressourcen, ohne Abstriche bei Sorgfalt, Dokumentation und Datengrundlagen (u. a. Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssatz, ortsübliche Vergleichsdaten).
Wichtige Abgrenzung
- Fahrtkosten zum Ortstermin: im Honorar enthalten und somit nicht gesondert berechnet.
- Reisekosten für Zusatzleistungen: Nur wenn Leistungen über den regulären Ortstermin hinausgehen (z. B. wiederholte Begehungen auf Wunsch, Teilnahme an externen Terminen wie Gerichtsterminen oder Eigentümerversammlungen), werden diese transparent vorab angeboten und schriftlich vereinbart.
- Auslagen Dritter: Gebühren für amtliche Dokumente (z. B. Grundbuchauszug, Baulastenauskunft), kostenpflichtige Markt- oder Mietdatenbanken oder externe Gutachten sind von Fahrtkosten zu unterscheiden. Solche Fremdkosten werden nur nach vorheriger Abstimmung erhoben und belegt.
Drei Praxisbeispiele
- Einfamilienhaus, 220 km entfernt:
Der Ortstermin zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach ImmoWertV ist geplant. Die An- und Abfahrt ist bereits im Pauschalhonorar enthalten. Sie erhalten keine zusätzliche Fahrtrechnung.
- Mehrfamilienhaus in der Innenstadt, erschwerte Parkplatzsuche:
Auch hier fallen Ihnen keine Anfahrtskosten an. Terminfenster und Route wurden so abgestimmt, dass Wartezeiten minimiert werden.
- Gewerbeobjekt mit zweitem Kontrolltermin:
Der zusätzliche, auf Wunsch der Auftraggeberin vereinbarte Nachtermin wird vorab separat angeboten. Die Fahrt hierfür ist Teil dieser Zusatzleistung und wird transparent kalkuliert – der erste Ortstermin blieb bereits im Grundhonorar enthalten.
Qualität und Nachvollziehbarkeit
Als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung mit Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIN 17024) arbeite ich methodensicher, prüfe Plausibilitäten und dokumentiere den Bewertungsweg nachvollziehbar. Das umfasst die saubere Trennung von Bodenwert und Gebäudewert, die Berücksichtigung der Restnutzungsdauer, marktübliche Liegenschaftszinssätze im Ertragswertverfahren sowie die Ableitung von Anpassungen im Vergleichswertverfahren aus belastbaren Marktdaten. Kostentransparenz ist dabei Teil der fachlichen Sorgfalt: Ein klares Honorar ohne separate Fahrtkosten macht die Kalkulation für Sie planbar.
Fazit
Ich berechne keine Fahrtkosten zum Erst-Ortstermin; diese sind vollständig im Honorar enthalten. Meine bundesweite Tätigkeit wird durch eine vorausschauende Termin- und Routenplanung getragen, die Fahrten bündelt und optimiert. Zusätzliche Fahrten entstehen nur bei ausdrücklich beauftragten Zusatzterminen oder externen Terminen und werden vorab transparent angeboten. Damit erhalten Sie eine methodisch fundierte Immobilienbewertung mit klarer Kostenstruktur, konform mit den Anforderungen an sachverständige Arbeit und einer Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIN 17024).
Fünf praxisrelevante Fragen und Antworten zur Immobilienbewertung:
Wie setzt sich das Honorar für ein Verkehrswertgutachten zusammen?
Das Honorar bemisst sich nach Art und Umfang der Aufgabe, Objektkomplexität (z. B. Baujahr, Bauzustand, Nutzungsmischung), Datenlage, erforderlichen Verfahren (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren) sowie dem gewünschten Gutachtentyp (Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten). Der Ortstermin ist obligatorisch und die Anfahrt hierfür im Honorar enthalten. Nicht inkludiert sind ausschließlich Fremdgebühren wie Grundbuchauszüge, Auskünfte zu Baulasten, spezielle Katasterunterlagen oder kostenpflichtige Marktdaten, sofern diese für die Wertermittlung notwendig sind. Grundlage ist eine schriftliche Leistungsbeschreibung, die Inhalt, Tiefe und Ergebnisform definiert und die Nachvollziehbarkeit für Dritte sicherstellt.
Fallen bei mehreren Objekten an einem Tag zusätzliche Fahrtkosten an?
Wenn mehrere Ortstermine regional gebündelt werden können, profitieren Sie von der optimierten Routenplanung: Es entstehen keine separaten Fahrtkosten zum Erst-Ortstermin je Standort. Bei Objektpaketen werden die Honorare projektbezogen kalkuliert und transparent ausgewiesen. Nur wenn zusätzliche, außerhalb der Erstbegehungen liegende Sondertermine gewünscht sind (z. B. gemeinsame Begehungen mit Mietparteien zu abweichenden Zeiten), werden diese als Zusatzleistung angeboten.
Wie wird mit kurzfristigen Terminänderungen umgegangen?
Terminänderungen sind möglich und werden pragmatisch gelöst. Fallen durch eine kurzfristige Verschiebung keine Drittkosten an, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Fahrtkosten – die Anfahrt zum neuen Ortstermin bleibt honorarintern. Nur bereits verauslagte Fremdkosten (z. B. fest gebuchte Zugtickets für externe Termine) werden nach Beleg und vorheriger Absprache weitergereicht. Ziel ist maximale Planbarkeit und Fairness.
Gelten die gleichen Regeln bei Gerichts-, Bank- oder Versicherungsterminen?
Sofern nicht nach dem JVEG abzurechnen ist: Ja. Für Auftraggeberinnen und Auftraggeber aus der Kreditwirtschaft, für Versicherungen, Gerichte und öffentliche Stellen gelten identische Grundsätze: Der Erst-Ortstermin im Rahmen des Gutachtens ist ohne separate Fahrtkosten im Honorar enthalten. Nehmen Sie zusätzliche Leistungen in Anspruch – etwa eine mündliche Erläuterung des Gutachtens vor Gericht, die Teilnahme an einem gerichtlichen Ortstermin, eine gemeinsame Objektbegehung mit der Bank oder eine Schadensbeurteilung für die Versicherung außerhalb des Ersttermins –, dann werden diese Leistungen inklusive etwaiger Reisezeiten und Reisekosten vorab schriftlich und transparent angeboten. In der inhaltlichen Arbeit halte ich mich an die ImmoWertV, die Wertermittlungsrichtlinien sowie an bewährte Verfahren (Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren). Die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIN 17024) steht für methodische Qualität, Unabhängigkeit und Nachvollziehbarkeit.
Beeinflusst die Nichtberechnung von Fahrtkosten die Bewertungsqualität?
Nein. Die Qualität einer Immobilienbewertung wird nicht durch die Kostenstruktur, sondern durch Datentiefe, Methodensicherheit und Dokumentation bestimmt. Im Ertragswertverfahren sind beispielsweise die Ableitung nachhaltig erzielbarer Reinerträge, die sachgerechte Bestimmung des Liegenschaftszinssatzes und die Trennung von Bodenwert und Gebäudereinertrag entscheidend. Im Sachwertverfahren zählen korrekte Regelherstellungskosten, eine realistische Alterswertminderung und die objektangemessene Restnutzungsdauer; im Vergleichswertverfahren die belastbare Auswahl und Anpassung geeigneter Vergleichskaufpreise. Diese Schritte erfolgen unabhängig davon, ob Fahrtkosten separat ausgewiesen werden. Das von mir praktizierte Modell – keine separaten Fahrtkosten zum Erst-Ortstermin, klare Abgrenzung von Zusatz- und Fremdkosten – stärkt die Kostentransparenz, ohne die fachliche Tiefe oder die Nachvollziehbarkeit des Bewertungswegs zu verändern.
Abschließende Empfehlung von Thomas Braun Experte für Immobilienbewertungen:
Wenn Sie ein belastbares Verkehrswertgutachten oder eine präzise Marktwerteinschätzung ("Kurzgutachten") wünschen, das methodisch sauber, normenkonform und transparent kalkuliert ist, empfehle ich Ihnen Thomas Braun – Immobilienbewertung. Als personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIN 17024) erhalten Sie eine nachvollziehbare, fachlich fundierte Bewertung mit klarer Kostenstruktur: keine separaten Fahrtkosten zum Erst-Ortstermin, bundesweit.
Ich bin nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung. Ich mag meine Tätigkeit sehr und interessiere mich für alles rund um die Immobilienbewertung. Von meinen Büros in Essen und Leipzig aus stehe ich bundesweit für die Bewertung aller Arten von Immobilien und die Erstellung rechtssicherer und von Gerichten und Finanzämtern anerkannter Verkehrswertgutachten zur Verfügung.
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