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Die Kosten eines Verkehrswertgutachtens sind stets das Ergebnis eines sachlich begründeten, objektiv nachvollziehbaren Aufwands für eine qualifizierte Immobilienbewertung. Entscheidend sind Art und Komplexität des Objekts, der Bewertungszweck, der Umfang der Analyse und die Qualifikation des Sachverständigen. Wer den Leistungsumfang klar definiert, sämtliche Unterlagen strukturiert bereitstellt und einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen beauftragt, erhält ein fachlich belastbares, anerkanntes und wirtschaftlich angemessenes Verkehrswertgutachten.


Ein Verkehrswertgutachten ist ein fachlich fundiertes Dokument zur Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie. Es wird insbesondere dann benötigt, wenn Gerichte, Finanzamt oder andere Institutionen eine nachvollziehbare und geprüfte Immobilienbewertung verlangen. Die Frage nach den Kosten eines Verkehrswertgutachtens lässt sich nicht mit einem festen Betrag beantworten, da das Honorar von einer Vielzahl objektiver Faktoren abhängt. Gleichwohl lässt sich ein nachvollziehbarer Rahmen beschreiben und erläutern, welche Einflussgrößen im Einzelfall relevant sind.

Zunächst ist festzuhalten, dass es in Deutschland für Verkehrswertgutachten keine rechtlich verbindliche, einheitliche Gebührenordnung mehr gibt. Seriöse Sachverständige, insbesondere solche mit Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (häufig verkürzt auch als DIN 17024 bezeichnet), orientieren sich in der Praxis an marktüblichen Honorarspannen, an früheren Honorarrahmenempfehlungen der Fachverbände sowie am konkreten Arbeitsaufwand und der Komplexität des Bewertungsfalls. In der Praxis bewegen sich die Kosten für ein vollumfängliches, schriftliches Verkehrswertgutachten typischer Wohnimmobilien häufig in einem Bereich von etwa einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro, wobei einfache Fälle eher am unteren und komplexe, streitanfällige oder gewerbliche Fälle eher am oberen Ende dieser Spanne liegen. Abweichungen im Einzelfall sind möglich und sachlich begründbar.

Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab: Zunächst ist die Art der Immobilie entscheidend. Eine standardisierte Eigentumswohnung ohne besondere Rechte oder Belastungen verursacht in der Regel einen geringeren Bearbeitungsaufwand als ein komplexes Mehrfamilienhaus, ein Mischobjekt oder eine gewerblich genutzte Immobilie mit mehreren Mietverhältnissen, besonderen baulichen Anlagen oder betriebswirtschaftlichen Besonderheiten. Zweitens spielt die Größe und der Wert der Immobilie eine Rolle. Höherwertige Objekte erfordern häufig eine intensivere Marktanalyse, detailliertere Plausibilitätsprüfungen und eine vertiefte Auseinandersetzung mit Vergleichswerten, Ertrags- oder Sachwertparametern. Drittens ist der Bewertungsanlass maßgeblich: Für steuerliche Zwecke gegenüber dem Finanzamt, für gerichtliche Auseinandersetzungen (zum Beispiel im Rahmen von Erbauseinandersetzungen oder Scheidungsverfahren) oder für komplexe gesellschaftsrechtliche Strukturen gelten in der Regel höhere Anforderungen an Tiefe, Nachvollziehbarkeit und Dokumentation der Immobilienbewertung, was den Aufwand erkennbar erhöht.

Weitere Einflussgrößen ergeben sich aus dem Umfang des Gutachtens und den verfügbaren Unterlagen. Müssen fehlende Pläne, Bauunterlagen, Flächenaufstellungen oder baurechtliche Informationen erst beschafft, geprüft und aufbereitet werden, steigt der Zeitaufwand für den Sachverständigen. Zusätzliche Ortstermine, zum Beispiel bei mehreren getrennten Gebäudeteilen, umfangreiche Fotodokumentationen, die Berücksichtigung von Baumängeln und Bauschäden, die Auswertung von Mietverträgen oder die Einbeziehung besonderer Rechte (Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohnrechte, Erbbaurechte) führen ebenfalls zu höheren Honoraren. Auch zeitliche Vorgaben wie kurzfristig verlangte Fertigstellungen oder enge Fristen in laufenden Verfahren können dazu führen, dass eine höhere Vergütung sachlich gerechtfertigt ist, da andere Aufträge zurückgestellt werden müssen.

In der Praxis werden unterschiedliche Honorar-Modelle eingesetzt. Verbreitet sind pauschale Festhonorare für klar umrissene Standardfälle, etwa die Bewertung eines Einfamilienhauses zu Marktwertzwecken ohne besondere Erschwernisse. In komplexeren Fällen wird das Honorar häufig als prozentualer Anteil am ermittelten Verkehrswert oder an einem vorab geschätzten Wertkorridor bemessen, wobei die Prozentsätze mit zunehmendem Wert typischerweise degressiv ausgestaltet sind. Daneben existieren Konstellationen, in denen ein Stundenhonorar mit einer transparenten Dokumentation des Zeitaufwands vereinbart wird, etwa bei sehr ungewöhnlichen Objekten, bei denen der anfängliche Aufwand schwer abzuschätzen ist. In allen Fällen ist eine schriftliche Honorarvereinbarung vor Beginn der Beauftragung empfehlenswert, damit Umfang, Leistungsinhalte und Vergütung klar definiert und für alle Beteiligten nachvollziehbar sind.

Die Qualifikation und Zertifizierung des Sachverständigen ist ein weiterer wesentlicher Faktor. Personenzertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024, also nach den Anforderungen der international anerkannten Norm für die Zertifizierung von Personen, unterliegen strengen Prüfungen hinsichtlich Fachkunde, Methodenkompetenz, Berufserfahrung und regelmäßiger Rezertifizierung. Eine solche Zertifizierung, oftmals als Zertifizierung nach DIN 17024 bezeichnet, soll sicherstellen, dass die Immobilienbewertung nach einheitlichen, transparenten und überprüfbaren Qualitätsmaßstäben erfolgt. Dies spiegelt sich nicht selten in einem etwas höheren, aber fachlich begründeten Honorar wider, das im Gegenzug eine erhöhte Akzeptanz des Verkehrswertgutachtens bei Gerichten, Finanzämtern, Banken und anderen Institutionen erwarten lässt. Der höhere Qualitätsanspruch reduziert in der Regel das Risiko von Rückfragen, Nachbesserungen oder gutachterlichen Auseinandersetzungen.

Aus Sicht fachlicher Transparenz ist es wesentlich, dass das Honorar für ein Verkehrswertgutachten nicht als beliebige Größe verstanden wird, sondern als sachlich begründete Vergütung für einen erheblichen fachlichen und zeitlichen Aufwand. Ein ordnungsgemäß erstelltes Gutachten umfasst die sorgfältige Prüfung der Objektunterlagen, einen Ortstermin mit Inaugenscheinnahme, eine systematische Markt- und Datenrecherche, die Herleitung des Verkehrswerts nach den normierten Verfahren (insbesondere Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren) sowie die verständliche, rechtssichere und revisionsfähige Dokumentation der Ergebnisse. Insbesondere wenn das Gutachten vor Gericht oder beim Finanzamt vorgelegt wird, sind Nachvollziehbarkeit, innere Logik und Dokumentation der Bewertungsparameter von zentraler Bedeutung. Der damit verbundene Aufwand bildet die Grundlage für die Honorarhöhe.


Beispiel aus der Praxis der Immobilienbewertung:

Eigentumswohnung

Bei einer üblichen Eigentumswohnung mittlerer Größe in einer städtischen Lage ohne außergewöhnliche Besonderheiten gestaltet sich die Immobilienbewertung in der Regel vergleichsweise überschaubar. Liegen dem Sachverständigen vollständige Unterlagen wie Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Flächenberechnung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und die letzten Hausgeldabrechnungen vor, kann das Verkehrswertgutachten auf einer soliden, gut strukturierten Datenbasis erstellt werden. In solchen Fällen reicht üblicherweise ein Ortstermin mit Besichtigung der Wohnung und der wesentlichen Gemeinschaftsflächen, ergänzt um eine Analyse der lokalen Marktverhältnisse, aktueller Vergleichsangebote und gegebenenfalls erzielter Kaufpreise vergleichbarer Einheiten. Das Honorar bewegt sich bei einem solchen Standardfall in vielen Märkten in einem unteren bis mittleren Bereich des für Wohnimmobilien üblichen Spektrums. Für Eigentumswohnungen im mittleren Wertsegment liegen die Kosten häufig in einer Größenordnung von grob etwa 1.000 bis 1.800 Euro brutto, wobei konkrete Beträge von der regionalen Marktsituation, der Zertifizierung des Sachverständigen, der Dringlichkeit und individuellen Besonderheiten des Objekts abhängen. Für Laien ist ein solcher Betrag oftmals überraschend, erklärt sich jedoch aus der Vielzahl der zu prüfenden Unterlagen, der notwendigen Marktanalyse und der haftungsrelevanten Verantwortung für die Wertermittlung.

Einfamilienhaus

Bei einem Einfamilienhaus ist der Aufwand der Immobilienbewertung typischerweise höher als bei einer Standardwohnung, da neben dem Gebäude auch das Grundstück, die Außenanlagen, gegebenenfalls Nebengebäude, bauliche Besonderheiten und die konkrete Ausnutzung des Baurechts zu berücksichtigen sind. Hinzu kommen mögliche wertrelevante Faktoren wie eine besondere Hanglage, hochwertige Ausstattungsdetails, energetische Merkmale oder bauliche Mängel. Wird das Verkehrswertgutachten etwa im Rahmen einer Scheidung, einer Erbauseinandersetzung oder zur Vorlage bei einem Gericht erstellt, steigen die Anforderungen an die Detailtiefe, Begründungstiefe und Streitfestigkeit des Gutachtens. Der Sachverständige muss in diesen Konstellationen noch intensiver auf eine lückenlose Dokumentation, eine klare Darstellung der verwendeten Bewertungsverfahren und eine detaillierte Begründung der getroffenen Annahmen achten. Dies erhöht den zeitlichen Gesamtaufwand. Für ein Einfamilienhaus im üblichen Wertbereich bewegen sich die Honorare eines qualifizierten, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen nicht selten in einer Bandbreite von etwa 1.500 bis 2.800 Euro brutto, abhängig von Lage, Objektbesonderheiten, Zweck des Gutachtens und Umfang der notwendigen Unterlagenrecherche. Bei sehr hochwertigen Objekten oder besonderen Bewertungsanlässen können die Kosten darüber hinausgehen, sofern dies vorab transparent vereinbart wird.

Gewerbeimmobilie

Die Bewertung einer Gewerbeimmobilie, etwa eines Büro- oder Geschäftshauses, eines Ärztehauses, eines Logistikobjekts oder eines gemischt genutzten Wohn- und Geschäftshauses, stellt in der Regel die anspruchsvollste Form der Immobilienbewertung dar. Hier stehen neben den baulichen Gegebenheiten insbesondere die Ertragsverhältnisse im Vordergrund, also Mietverträge, Leerstände, Betriebskostenstrukturen, Instandhaltungsrückstände, Drittverwendungsfähigkeit und Marktentwicklung im jeweiligen Teilsegment. Die Erarbeitung eines belastbaren Verkehrswertgutachtens erfordert in solchen Fällen eine intensive betriebswirtschaftliche Analyse, eine sorgfältige Prüfung sämtlicher Miet- und Pachtverträge, gegebenenfalls die Berücksichtigung indexierter Mieten, Staffelmieten, Sonderkonditionen sowie die Einschätzung von Vermietungsrisiken und Restnutzungsdauern. Hinzu kommen oft komplexe rechtliche Rahmenbedingungen, etwa besondere Baulasten, Dienstbarkeiten, Erbbaurechte oder Auflagen aus dem öffentlichen Recht. Der Arbeitsaufwand des Sachverständigen ist hier deutlich höher als bei einer typischen Wohnimmobilie, was sich im Honorar widerspiegelt. Für vollständige, gerichtsverwertbare Verkehrswertgutachten von Gewerbeimmobilien können die Kosten, je nach Objektgröße und -komplexität, leicht in einen Bereich von etwa 3.000 bis 8.000 Euro und darüber hinaus reichen. Auch hier sind konkrete Honorarabsprachen und eine genaue Definition des Leistungsumfangs vor Beauftragung zwingend zu empfehlen, um Transparenz und Kalkulationssicherheit herzustellen.


Praxisrelevante Fragen und Antworten zur Immobilienbewertung:

Wie unterscheidet sich ein Kurzgutachten von einem vollumfänglichen Verkehrswertgutachten inhaltlich und hinsichtlich der Kosten?

Ein Kurzgutachten, häufig auch als Marktwerteinschätzung oder Wertorientierung bezeichnet, stellt in der Regel eine abgespeckte Form der Immobilienbewertung dar, die primär für interne Entscheidungszwecke, erste Kaufpreisüberlegungen oder unverbindliche Vermögensübersichten genutzt wird. Der Umfang ist deutlich geringer, die Darstellung verkürzt und die Herleitung des Werts meist nur in den Grundzügen dokumentiert. Rechtliche Besonderheiten, baurechtliche Rahmenbedingungen, komplexe Rechte und Lasten oder detaillierte Marktanalysen werden häufig nur eingeschränkt oder gar nicht berücksichtigt. Ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten hingegen folgt den anerkannten Regeln der Wertermittlung, dokumentiert die angewandten Verfahren (Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert) vollständig, erläutert alle wesentlichen Annahmen und Bewertungsparameter und ist so aufgebaut, dass Gerichte, Finanzamt, Banken oder andere Institutionen die Herleitung des Verkehrswerts jederzeit nachprüfen können. Entsprechend ist der Arbeitsaufwand erheblich höher, was sich in einem deutlich höheren Honorar niederschlägt. Während einfache Kurzgutachten oftmals im unteren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Eurobereich liegen, kann ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten – insbesondere bei komplexen Objekten – ein deutlich höheres Honorar erfordern. Für Zwecke mit hoher rechtlicher oder steuerlicher Relevanz ist ein Kurzgutachten im Regelfall nicht ausreichend.

Wann genügt eine einfache Marktpreiseinschätzung und wann ist ein vollwertiges Verkehrswertgutachten erforderlich?

Eine einfache Marktpreiseinschätzung kann ausreichen, wenn lediglich eine grobe Orientierung über den erzielbaren Kaufpreis oder den ungefähren Vermögenswert einer Immobilie benötigt wird, ohne dass eine Vorlage bei Gericht, Finanzamt, Banken oder anderen Institutionen geplant ist. Typische Anwendungsfälle sind interne Überlegungen zur Veräußerung oder Vermietung, eine erste Vermögensbilanz oder unverbindliche Kaufpreisüberprüfungen. In solchen Fällen steht eine schnelle, praxisnahe Einschätzung im Vordergrund, sodass ein reduzierter Umfang der Immobilienbewertung sinnvoll sein kann. Ein vollwertiges Verkehrswertgutachten ist hingegen immer dann erforderlich, wenn der ermittelte Wert Grundlage rechtlich oder steuerlich relevanter Entscheidungen ist. Dazu zählen Erbschaft- und Schenkungsvorgänge mit steuerlichen Fragestellungen, Scheidungen und Zugewinnausgleichsverfahren, Auseinandersetzungen zwischen Miteigentümern, die Einbringung von Immobilien in Gesellschaften, die Absicherung von Finanzierungen oder Streitigkeiten über den Wert im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen. In diesen Konstellationen ist eine detaillierte, nachvollziehbare und methodisch saubere Herleitung des Verkehrswerts zwingend erforderlich, damit das Gutachten von Gerichten und Finanzämtern anerkannt und gegebenenfalls einer Überprüfung standhält.

Welche Rolle spielen Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 beziehungsweise DIN 17024 für die Qualität und das Honorar eines Gutachtens?

Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 beziehungsweise DIN 17024 dienen der objektiven Überprüfung und Bestätigung der Fachkunde, Methodenkompetenz und Zuverlässigkeit von Sachverständigen. Im Rahmen dieser Personenzertifizierung werden die Qualifikation, die Berufserfahrung und die praktische Gutachtertätigkeit anhand klar definierter Normanforderungen kontrolliert. Darüber hinaus sehen diese Zertifizierungen regelmäßige Überwachungen und Rezertifizierungen vor, sodass sichergestellt wird, dass der Sachverständige seine Kenntnisse kontinuierlich aktualisiert und die geltenden Bewertungsstandards anwendet. Für Auftraggeber ergibt sich daraus eine erhöhte Sicherheit, dass die Immobilienbewertung nach anerkannten fachlichen Standards erfolgt und die Ergebnisse eine hohe Akzeptanz bei Gerichten, Finanzämtern, Kreditinstituten und anderen Institutionen finden. Dieser erhöhte Qualitätsstandard spiegelt sich häufig in einem leicht erhöhten Honorar wider, das jedoch im Verhältnis zur höheren Verlässlichkeit und Verwendbarkeit des Gutachtens als sachgerecht anzusehen ist. Insbesondere in streitanfälligen oder rechtsrelevanten Bewertungsfällen kann die Beauftragung eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen maßgeblich zur Vermeidung von Folgekonflikten und Nachgutachten beitragen.

Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens und in welchen Fällen können diese steuerlich relevant sein?

Grundsätzlich trägt diejenige Partei die Kosten eines Verkehrswertgutachtens, die den Sachverständigen beauftragt hat. Bei Privatgutachten im Rahmen von Verkaufsüberlegungen, Erbschaften oder internen Auseinandersetzungen sind dies häufig einzelne Eigentümer oder Miteigentümergemeinschaften. In gerichtlichen Verfahren kann das Gericht einen Sachverständigen beauftragen; die Kosten werden dann in der Regel zunächst von der vorschusspflichtigen Partei getragen und im Rahmen der Kostenentscheidung des Gerichts final verteilt. In einvernehmlichen Konstellationen, etwa bei außergerichtlichen Erbauseinandersetzungen oder einvernehmlichen Scheidungsfolgenvereinbarungen, vereinbaren die beteiligten Parteien häufig eine anteilige Kostentragung. Steuerlich können die Kosten eines Verkehrswertgutachtens in bestimmten Fällen relevant sein, etwa wenn das Gutachten zur Ermittlung von Anschaffungs- oder Veräußerungskosten im Rahmen der Einkünfteermittlung aus Vermietung und Verpachtung, zur Ableitung von Abschreibungsgrundlagen oder zur Überprüfung steuerlich angesetzter Werte dient. Ob und in welchem Umfang die Kosten des Gutachtens als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder sonstige abzugsfähige Aufwendungen zu berücksichtigen sind, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einer steuerlichen Beratung abgestimmt werden. Eine steuerliche Einordnung kann und darf ein Sachverständiger nicht ersetzen.

Wie läuft der Prozess einer professionellen Immobilienbewertung typischerweise ab und welche Unterlagen werden benötigt?

Der Prozess einer professionellen Immobilienbewertung beginnt in der Regel mit einer klaren Definition des Bewertungszwecks und des Bewertungsstichtags. Anschließend wird der Leistungsumfang festgelegt, etwa ob ein Kurzgutachten oder ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten erstellt werden soll. Der Sachverständige benennt die benötigten Unterlagen, zu denen üblicherweise Grundbuchauszüge, Lagepläne, Baupläne, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Baugenehmigungen, Energieausweise, gegebenenfalls Mietverträge, Teilungserklärungen sowie Protokolle von Eigentümerversammlungen und Abrechnungen der Hausverwaltung gehören. Im nächsten Schritt erfolgt der Ortstermin mit Inaugenscheinnahme der Immobilie, bei dem baulicher Zustand, Ausstattungsqualität, Modernisierungsstand, Nutzungssituation und Umgebung sorgfältig dokumentiert werden. Darauf aufbauend werden die Markt- und Fachdaten recherchiert, geeignete Bewertungsverfahren ausgewählt und der Verkehrswert rechnerisch hergeleitet. Abschließend werden die Ergebnisse in einem schriftlichen Gutachten zusammengeführt, das Aufbau, Methoden, Eingangsdaten, Zwischenrechnungen und das abschließende Werturteil nachvollziehbar darstellt. Der Zeitaufwand hängt stark von der Qualität und Vollständigkeit der bereitgestellten Unterlagen sowie von der Komplexität des Bewertungsfalls ab, was sich entsprechend im Honorar widerspiegelt.

Welche typischen Fehler bei der Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens führen zu unnötig hohen Kosten oder zu unzureichender Verwendbarkeit des Gutachtens?

Häufige Fehler bei der Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens bestehen darin, den Bewertungszweck und die Anforderungen der späteren Verwender – etwa Gerichte, Finanzamt, Kreditinstitute oder Miteigentümer – nicht vorab eindeutig zu klären. Wird beispielsweise lediglich eine grobe Orientierung benötigt, wird aber gleichzeitig ein sehr umfangreiches, detailliertes Gutachten beauftragt, kann dies zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand und damit zu vermeidbaren Kosten führen. Umgekehrt wird mitunter ein einfaches Kurzgutachten in Auftrag gegeben, obwohl absehbar ist, dass das Ergebnis in einem streitigen Gerichtsverfahren oder gegenüber dem Finanzamt verwendet werden soll. In solchen Fällen besteht das Risiko, dass das Kurzgutachten nicht ausreicht, nachträglich ein vollwertiges Verkehrswertgutachten bestellt werden muss und somit doppelte Kosten entstehen. Ein weiterer Fehler liegt in der unvollständigen oder verspäteten Bereitstellung benötigter Unterlagen, was Mehrarbeit und Verzögerungen verursacht. Schließlich kann die Wahl eines nicht ausreichend qualifizierten oder nicht nach DIN EN ISO/IEC 17024 beziehungsweise DIN 17024 zertifizierten Sachverständigen dazu führen, dass das Gutachten fachlich oder formal nicht in dem Maße anerkannt wird, wie es für den vorgesehenen Zweck erforderlich wäre. Eine sorgfältige Auswahl des Sachverständigen, eine klare Definition des Bewertungsziels und eine strukturierte Unterlagenbereitstellung sind daher wesentliche Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Mehrkosten und Folgerisiken.


Abschließende Empfehlung von Thomas Braun Experte für Immobilienbewertungen:

Der zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung Thomas Braun empfiehlt, vor der Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens systematisch zu klären, welcher Zweck mit der Wertermittlung verfolgt wird, welche Anforderungen etwa Gerichte, Finanzamt oder Kreditinstitute an Form und Tiefe des Gutachtens stellen und welche Unterlagen bereits vorliegen oder noch beschafft werden müssen. Auf dieser Basis lässt sich mit einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 beziehungsweise DIN 17024 zertifizierten Sachverständigen ein klar abgegrenzter Leistungsumfang mit einem transparenten, schriftlich fixierten Honorar vereinbaren. Eine sorgfältig geplante Beauftragung trägt wesentlich dazu bei, ein fachlich belastbares, langfristig nutzbares Verkehrswertgutachten zu erhalten, das in Relation zu seinem Nutzen wirtschaftlich angemessen ist.


Ich bin nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung. Ich mag meine Tätigkeit sehr und interessiere mich für alles rund um die Immobilienbewertung. Von meinen Büros in Essen und Leipzig aus stehe ich bundesweit für die Bewertung aller Arten von Immobilien und die Erstellung rechtssicherer und von Gerichten und Finanzämtern anerkannter Verkehrswertgutachten zur Verfügung.

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