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In aller Kürze:

Vorsichtig ermittelter, nachhaltiger Wert einer Immobilie nach BelWertV, der die maximale Darlehenshöhe und Konditionen in der Kreditfinanzierung steuert.


Definition

Hinweis: Der folgende Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bei steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen kontaktieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Der Beleihungswert ist der vorsichtig ermittelte, langfristig tragfähige Wert einer Immobilie, der von Kreditinstituten als maßgebliche Sicherheitsbasis für die Vergabe von Immobiliendarlehen genutzt wird. Im Unterschied zum Marktwert beziehungsweise Verkehrswert, der den wahrscheinlich erzielbaren Preis zum Bewertungsstichtag beschreibt, blendet der Beleihungswert kurzfristige Marktvolatilitäten, spekulative Erwartungen und Sondereinflüsse aus. Er bildet ausschließlich den nachhaltig erzielbaren Wert ab, der über die gesamte Laufzeit eines Darlehens hinweg mit hoher Wahrscheinlichkeit realisiert werden kann. In Deutschland sind Grundlagen und Vorgehen insbesondere im Pfandbriefgesetz und in der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) geregelt. Für Pfandbriefbanken gilt zudem: Nur der Teil eines Darlehens bis maximal 60 Prozent des Beleihungswerts ist für die Deckungsmasse anerkennungsfähig.

Die Ermittlung orientiert sich an anerkannten Bewertungsverfahren, wird aber im Sinne der BelWertV konservativ angepasst. In der Praxis werden das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren sowie in bestimmten Konstellationen das Vergleichswertverfahren herangezogen. Beim Ertragswertverfahren werden die nachhaltig erzielbaren Nettoerträge der Immobilie kapitalisiert. Maßgeblich sind marktüblich erzielbare Mieten unter Berücksichtigung einer langfristig realistischen Leerstandsquote und Bewirtschaftungskosten, nicht hingegen kurzfristig überhöhte Vertragsmieten. Der Kapitalisierungszinssatz orientiert sich am Risiko und der langfristigen Markterwartung; in der allgemeinen Verkehrswertermittlung wird hierfür häufig der Liegenschaftszinssatz verwendet. Ziel ist ein Ertragswert, der auch in weniger günstigen Marktphasen tragfähig bleibt.

Beim Sachwertverfahren werden die Herstellungskosten der baulichen Anlagen, abzüglich technischer und wirtschaftlicher Abschreibung über die Nutzungsdauer, mit dem Bodenwert zusammengeführt. Für den Beleihungswert werden dabei Zuschläge, die sich allein aus einer momentanen Nachfragespitze ergeben, vermieden. Die Nutzungsdauer und der Instandhaltungszustand fließen mit realistischen Annahmen ein; außergewöhnliche, nicht dauerhaft werthaltige Ausstattungsmerkmale werden zurückhaltend bewertet. Der Bodenwert als eigenständige Komponente wird in der Regel anhand transparenter, marktgängiger Vergleichsdaten hergeleitet.

Das Vergleichswertverfahren kann ergänzend Anwendung finden, insbesondere bei wohnungswirtschaftlichen Objekten mit hoher Vergleichbarkeit. Auch hier verlangt die Beleihungswertermittlung belastbare, ausreichend zahlreiche Vergleichskaufpreise, die um nicht nachhaltige Sondereinflüsse bereinigt werden. Einzelne Spitzenpreise oder Notverkäufe fließen nicht ungeprüft ein. In allen Verfahren gilt: Der Beleihungswert darf nicht durch eine pauschale prozentuale Ableitung vom Verkehrswert ersetzt werden; er ist eigenständig, methodisch nachvollziehbar und dokumentiert zu bestimmen.

Zentrale Grundsätze sind Nachhaltigkeit, Vorsicht, Objekt- und Standortrisikoangemessenheit sowie Nachvollziehbarkeit. Nachhaltigkeit bedeutet, dass nur solche Erträge und Werte angesetzt werden, die über längere Zeiträume mit hoher Wahrscheinlichkeit realisiert werden können. Vorsicht heißt nicht, den Wert künstlich kleinzurechnen, sondern systematisch Risiken, zyklische Schwankungen und objektspezifische Schwächen zu berücksichtigen. Risikoangemessenheit verlangt, Lagequalität, Drittverwendungsfähigkeit, baulichen Zustand, Restnutzungsdauer und Markttiefe kritisch zu prüfen. Die Nachvollziehbarkeit ist durch eine transparente Dokumentation der Annahmen, Datenquellen und Rechenschritte sicherzustellen. Banken sind zudem verpflichtet, den Beleihungswert über die Zeit zu überwachen und bei wesentlichen Veränderungen, etwa gravierenden Markteinbrüchen oder baulichen Mängeln, zu überprüfen.

Bei Wohnimmobilien stützt sich der Beleihungswert häufig auf nachhaltig erzielbare Vergleichsmieten und -preise in homogenen Teilmärkten; bei Gewerbeimmobilien stehen die zukünftigen, standort- und nutzungsbedingten Cashflows im Vordergrund, einschließlich längerer Mietvertragslaufzeiten, Mieterbonität und Drittverwendungsfähigkeit. Projektentwicklungen werden besonders vorsichtig bewertet, da ein Teil der Annahmen – etwa Baukosten, Bauzeiten, Vermietungsstände – erst in der Zukunft verlässlich feststehen. In allen Fällen ist entscheidend, dass außergewöhnliche, nicht wiederkehrende Effekte wie Einmalzahlungen, Mietanreize oder Baukostenzuschüsse korrekt behandelt und, falls nicht dauerhaft werthaltig, neutralisiert werden.

Für Kreditnehmende bedeutet der Beleihungswert, dass die mögliche Darlehenshöhe in der Regel nicht am Verkehrswert, sondern an diesem konservativen Sicherheitswert ausgerichtet wird. Der sogenannte Beleihungsauslauf, also das Verhältnis von Darlehen zu Beleihungswert, ist eine zentrale Kennzahl für die Konditionen und die aufsichtsrechtliche Einordnung eines Kredits. Ein stabil ermittelter Beleihungswert schützt Kreditgebende und Kreditnehmende gleichermaßen vor übermäßigen Risiken, da er auf strukturelle Werthaltigkeit statt auf kurzfristige Preisniveaus setzt. Damit ist der Beleihungswert ein eigenständiger, methodisch abgesicherter Wertbegriff, der eng mit den klassischen Bewertungsverfahren verknüpft ist, aber strengeren, auf Langfristigkeit und Werthaltigkeit ausgerichteten Grundsätzen folgt.

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