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In aller Kürze:

Der konkrete Zweck der Wertermittlung, der Verfahrenstiefe, Stichtag und Parameter für Steuern, Gebühren und Finanzierungsvorgaben festlegt.


Definition

Hinweis: Der folgende Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bei steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen kontaktieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Der Bewertungsanlass bezeichnet den konkreten Grund, aus dem eine Immobilienbewertung veranlasst wird. Er ist nicht bloß ein formaler Startpunkt, sondern bestimmt Ziel, Tiefe und Methode der Bewertung maßgeblich mit. Ob ein Kauf oder Verkauf vorbereitet wird, eine Finanzierung ansteht, steuerliche Fragen bei Erbschaft oder Schenkung zu klären sind, eine gerichtliche Auseinandersetzung bevorsteht oder eine Bilanzierung bzw. Beleihung erforderlich ist – stets leitet der Bewertungsanlass ab, welcher Wert zu ermitteln ist, wie detailliert die Analyse erfolgen muss und wer der Adressat des Gutachtens ist. Damit ist er der entscheidende Rahmen für jedes Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten.

In vielen Fällen lautet der geforderte Wert der Verkehrswert (Marktwert) im Sinne des § 194 BauGB: jener Preis, der am Wertermittlungsstichtag unter gewöhnlichen Bedingungen im freien Markt erzielbar wäre. Ein Verkehrswertgutachten zielt auf Nachvollziehbarkeit, Stichtagsbezug und Marktbezug ab und stützt sich auf die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), die zugehörigen Anwendungshinweise (ImmoWertA) und Marktdaten der örtlichen Gutachterausschüsse. Andere Anlässe können jedoch andere Wertarten verlangen, etwa den Beleihungswert für bankenaufsichtsrechtliche Zwecke, den Versicherungswert oder den steuerlichen Wert. Der Bewertungsanlass legt somit fest, ob ein Marktwert im Vordergrund steht oder eine risikoadjustierte, konservative oder normierte Wertgröße gefordert ist.

Aus dem Anlass ergibt sich auch die angemessene Wahl des Bewertungsverfahrens. Das Vergleichswertverfahren bietet sich an, wenn ausreichend aktuelle Kaufpreise ähnlicher Objekte vorliegen, etwa bei Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern in homogenen Lagen. Liegt der Fokus auf der baulichen Substanz und den (fiktiven) Herstellungskosten, ist das Sachwertverfahren einschlägig: Es ermittelt den Wert von Gebäude und Außenanlagen abzüglich technischer und wirtschaftlicher Abschreibung unter Berücksichtigung der üblichen Nutzungsdauer sowie den Bodenwert separat. Stehen hingegen die erzielbaren Erträge und Risiken im Vordergrund – typisch bei Mietwohn- und Gewerbeimmobilien –, ist das Ertragswertverfahren zweckmäßig. Hier werden nachhaltig erzielbare Reinerträge mit einem marktgerechten Liegenschaftszinssatz kapitalisiert, der die Renditeanforderungen im Markt und objektspezifische Risiken abbildet. Der Bewertungsanlass steuert damit, ob eher marktorientierte Vergleichspreise, substanziell geprägte Größen oder einkommensorientierte Ableitungen den Wert bestimmen.

Wesentlich ist die konsequente Anwendung anerkannter Grundsätze der Immobilienbewertung: Objektivität und Unabhängigkeit, Nachvollziehbarkeit der Annahmen, Konsistenz der Rechenwege, Plausibilität der Ergebnisse sowie strenger Stichtagsbezug. Der Anlass entscheidet, welche Unterlagen und Daten hierfür erforderlich sind. Für ein Verkehrswertgutachten werden in der Regel Grundbuch- und Katasterauszüge, Bauunterlagen, Flächenberechnungen, Baurechts- und Planungsinformationen, bei Ertragsobjekten Mietverträge, Betriebskosten und Instandhaltungsdaten benötigt. Der Bodenwert wird anhand geeigneter Bodenrichtwerte und Lageanpassungen hergeleitet. Bei Ertragswerten sind zusätzlich marktgerechte Ansatzpunkte für Mieten, Leerstand, Instandhaltung und der zutreffende Liegenschaftszinssatz aus verlässlichen Quellen erforderlich, häufig aus Veröffentlichungen der Gutachterausschüsse.

Der Bewertungsanlass beeinflusst auch den Umfang des Gutachtens. Für interne Entscheidungen oder Vorgespräche kann ein Kurzgutachten genügen, das methodisch korrekt, aber knapper dokumentiert ist. Wo jedoch formale Anforderungen bestehen – etwa bei gerichtlichen Verfahren, Finanzämtern oder Kreditinstituten –, empfiehlt sich ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten mit detaillierter Begründung, hergeleiteten Marktdaten, Methodenauswahl und Plausibilisierungen. In jedem Fall gilt: Die Tiefe der Darstellung sollte dem Zweck entsprechen, ohne an fachlicher Sorgfalt zu sparen.

Für die Praxis bedeutet das: Benennen Sie den Bewertungsanlass möglichst präzise. Daraus ergeben sich Stichtag, Wertart, Verfahrenswahl, Datenbedarf und Adressat des Gutachtens. Ein Verkaufsvorhaben mit breiter Marktansprache verlangt einen belastbaren Marktwertnachweis; eine Beleihung legt besonderen Wert auf Risiko- und Nachhaltigkeitsaspekte; eine steuerliche Bewertung muss die einschlägigen Bewertungsmaßstäbe beachten. Die korrekte Zuordnung verhindert Fehlinterpretationen, spart Zeit und Kosten und erhöht die Akzeptanz des Ergebnisses bei Behörden, Gerichten und Finanzierern.

Kurz gesagt: Der Bewertungsanlass ist der Kompass der Immobilienbewertung. Er verbindet Zweck, Verfahren und Bewertungsgrundsätze zu einem stimmigen, markt- und rechtskonformen Ergebnis – sei es im Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren, unter Einbeziehung von Bodenwert, Abschreibung, Nutzungsdauer und einem marktgerechten Liegenschaftszinssatz. Wer den Anlass klar definiert, schafft die Grundlage für ein verlässliches Verkehrswertgutachten.

Unterstützung bei Recherche und Formulierung durch Neuroflash.


Kontakt zum Autor: Thomas Braun | Tel. 0151 4012 9681 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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