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In aller Kürze:

Systematische Ermittlung des Werts einer Immobilie als Grundlage für steuerliche Bemessungsgrundlagen, Gebührenkalkulationen und Finanzierungsentscheidungen nach anerkannten Standards.


Definition

Hinweis: Der folgende Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bei steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen kontaktieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Immobilienbewertung bezeichnet die fachgerechte Bestimmung des Marktwerts, auch Verkehrswert genannt, einer Immobilie zu einem klar definierten Stichtag. Grundlage ist in Deutschland die gesetzliche Definition des Verkehrswerts gemäß § 194 BauGB: Es handelt sich um den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre, wenn keine besonderen oder persönlichen Umstände den Preis beeinflussen. Ziel einer sachgerechten Bewertung ist es, einen objektiv nachvollziehbaren, am Markt orientierten Wert abzuleiten. Das ist für Kauf und Verkauf, Finanzierung, Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, steuerliche Fragen oder auch für Bilanzierungen relevant.

Ein Verkehrswertgutachten ist die methodisch und rechtlich saubere Dokumentation dieser Wertermittlung. Es beschreibt das Bewertungsobjekt in seinen wesentlichen Eigenschaften, legt die verwendeten Datenquellen offen, begründet die Wahl der Bewertungsverfahren und zeigt rechnerisch sowie argumentativ nachvollziehbar, wie der Marktwert zustande kommt. Ein solches Gutachten folgt anerkannten Regeln, insbesondere der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und zugehörigen Richtlinien. Es arbeitet transparent, prüfbar und stichtagsbezogen. Für Laien ist vor allem wichtig: Das Ergebnis ist keine Schätzung „aus dem Bauch“, sondern das Resultat eines strukturierten, regelgebundenen Vorgehens.

Im Kern stützen sich Verkehrswertgutachten auf drei anerkannte Verfahren: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren im Vordergrund steht, hängt vom Immobilienmarktsegment und der Art der Nutzung ab. Häufig werden Verfahren kombiniert, um Plausibilität und Marktnähe zu erhöhen.

Das Vergleichswertverfahren orientiert sich an real erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte. Es eignet sich besonders für Wohnungen, Einfamilienhäuser oder Baugrundstücke, bei denen Käuferinnen und Käufer primär nach Lage, Größe, Zustand und Ausstattungsstandard entscheiden. Gutachterinnen und Gutachter analysieren Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse und passen Unterschiede zwischen Vergleichsfällen und Bewertungsobjekt systematisch an. So entsteht ein Wert, der eng an das aktuelle Marktgeschehen gekoppelt ist, vorausgesetzt es existieren hinreichend viele aussagekräftige Vergleichsfälle.

Das Ertragswertverfahren stellt auf die künftig zu erwartenden Erträge aus der Immobilie ab, üblicherweise Mieteinnahmen. Es findet vor allem bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien Anwendung. Zunächst ermittelt man die nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete, zieht die nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten ab und erhält so den Reinertrag. Dieser Reinertrag wird mit dem Liegenschaftszinssatz kapitalisiert, also auf den Stichtagswert abgezinst. Der Bodenwert wird getrennt bewertet und nach der ImmoWertV gesondert berücksichtigt, da Grund und Boden keiner Abschreibung unterliegt. Für das Gebäude wird eine Restnutzungsdauer angesetzt; Instandhaltungszustand, Modernisierungen und technische Alterung wirken sich als wertrelevante Einflüsse aus.

Das Sachwertverfahren orientiert sich an den Herstellungskosten des Gebäudes zu heutigen Preisen, abzüglich Wertminderungen durch Alterung und Abnutzung (Abschreibung). Zusammen mit dem Bodenwert ergibt sich der vorläufige Sachwert. Da Märkte selten exakt den reinen Herstellkosten folgen, wird abschließend eine Marktanpassung vorgenommen, um den Sachwert an die tatsächlich beobachteten Preisniveaus anzupassen. Dieses Verfahren kommt oft bei eigengenutzten Einfamilienhäusern zum Einsatz, wenn belastbare Vergleichskaufpreise fehlen oder die Ertragsorientierung nicht im Vordergrund steht.

Unabhängig vom Verfahren gelten zentrale Bewertungsgrundsätze. Stichtagsbezug bedeutet, dass alle Annahmen und Daten auf den Bewertungszeitpunkt ausgerichtet sind. Marktorientierung stellt sicher, dass regionale Preisniveaus, Angebot und Nachfrage sowie übliche Vertragsgestaltungen berücksichtigt werden. Nachvollziehbarkeit verlangt eine klare, prüfbare Herleitung mit dokumentierten Quellen, etwa Bodenrichtwerten, Kaufpreissammlungen, Mietspiegeln oder Baukostenindizes. Objektivität erfordert die Trennung persönlicher Interessen von der Bewertung; besondere oder ungewöhnliche Konstellationen, die nicht dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entsprechen, dürfen den Verkehrswert nicht verzerren.

Wesentliche Einflussfaktoren auf den Wert sind Lagequalität und Bodenwert, Art und Maß der baulichen Nutzung, Gebäudestandard, Baujahr, Modernisierungen, energetischer Zustand, Restnutzungsdauer, Vermietungssituation, Mietverträge und Rechtseinflüsse wie Wegerechte, Erbbaurechte, Nießbrauch oder Baulasten. Bei Gewerbeobjekten spielen zusätzlich Standortfrequenz, Drittverwendungsfähigkeit, Mietvertragslaufzeiten und der marktübliche Liegenschaftszinssatz eine zentrale Rolle.

Eine professionelle Immobilienbewertung verbindet diese Bausteine zu einem konsistenten Gesamtbild. Sie liefert Ihnen einen belastbaren, begründeten Verkehrswert, der Entscheidungen absichert, Risiken mindert und die Kommunikation mit Käufern, Verkäuferinnen, Finanzierenden oder Behörden erleichtert. So gewinnen Sie Klarheit über den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie.

Unterstützung bei Recherche und Formulierung durch Neuroflash.


Kontakt zum Autor: Thomas Braun | Tel. 0151 4012 9681 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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