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In aller Kürze:

Miete ohne Heiz- und Warmwasserkosten sowie ohne kalte Betriebskosten; Grundlage vieler Ertragsberechnungen.


Definition

Die Nettokaltmiete stellt einen zentralen Begriff im Kontext der Immobilienbewertung und der Erstellung von Verkehrswertgutachten dar, insbesondere im Rahmen des Ertragswertverfahrens. Als Sachverständige für Immobilienbewertung ist es unerlässlich, diese Größe präzise zu definieren und ihre Bedeutung für die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie transparent darzulegen. Die Nettokaltmiete ist definiert als derjenige Mietzins, den der Mieter an den Vermieter entrichtet, ohne jegliche weitere Kosten oder Nebenkosten, die über die reine Gebrauchsüberlassung der Mietsache hinausgehen. Sie repräsentiert somit den reinen Ertrag einer Immobilie vor Abzug nicht umlagefähiger Kosten und vor Hinzurechnung von Betriebskosten oder Heizkosten, die üblicherweise als Vorauszahlungen oder Pauschalen vom Mieter zu tragen und vom Vermieter an Dritte weiterzuleiten sind.

Im Rahmen der Immobilienbewertung ist die Nettokaltmiete die Ausgangsgröße für die Ermittlung des Reinertrags einer Immobilie. Dieser Reinertrag ist wiederum die Basis für die Anwendung des Ertragswertverfahrens, welches darauf abzielt, den Verkehrswert einer Immobilie auf der Grundlage der aus ihr nachhaltig erzielbaren Erträge zu bestimmen. Die Nachhaltigkeit der Erträge ist hierbei ein entscheidender Faktor, da im Verkehrswertgutachten nicht nur aktuelle, sondern zukünftige und dauerhaft zu erwartende Mieterträge berücksichtigt werden müssen. Eine sorgfältige Analyse des Mietvertrages sowie des regionalen Mietspiegels und der Marktanalyse ist daher für die Plausibilisierung der angesetzten Nettokaltmiete unerlässlich. Dabei werden Faktoren wie die Lage, der Zustand, die Ausstattung und die Größe der Immobilie ebenso berücksichtigt wie die allgemeine Marktentwicklung und die Nachfrage nach vergleichbaren Objekten.

Bei der Ermittlung der Nettokaltmiete für ein Verkehrswertgutachten werden alle Positionen ausgeschlossen, die nicht unmittelbar den reinen Mietzins betreffen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für Heizung, Wasserversorgung, Müllentsorgung, Treppenhausreinigung oder Gartenpflege, welche in der Regel als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können. Auch Instandhaltungskosten, die dem Vermieter obliegen, sind nicht Bestandteil der Nettokaltmiete. Es ist von großer Bedeutung, dass die Abgrenzung zwischen Nettokaltmiete und Bruttokaltmiete beziehungsweise Bruttowarmmiete klar und nachvollziehbar erfolgt, um Fehlbewertungen zu vermeiden. Die Bruttokaltmiete umfasst die Nettokaltmiete zuzüglich der nicht umlagefähigen Betriebskosten, während die Bruttowarmmiete zusätzlich die Heizkosten beinhaltet. Für ein Verkehrswertgutachten ist jedoch ausschließlich die Nettokaltmiete von Belang, da die weiteren Kostenpositionen im Ertragswertverfahren separat berücksichtigt werden.

Die präzise Bestimmung der Nettokaltmiete erfordert eine umfassende Sachkenntnis der lokalen Mietmärkte sowie der relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein Sachverständiger muss hierbei nicht nur die vertraglich vereinbarte Miete analysieren, sondern auch prüfen, ob diese Miete dem am Bewertungsstichtag erzielbaren Marktmietzins entspricht. Weicht die vereinbarte Miete von der marktüblichen Miete ab, ist im Verkehrswertgutachten die marktübliche Miete als nachhaltig erzielbarer Ertrag zugrunde zu legen. Dies gilt sowohl für den Fall, dass die vereinbarte Miete über dem Marktmietzins liegt als auch für den Fall, dass sie darunter liegt. Der Grundsatz der Nachhaltigkeit der Erträge ist stets zu beachten, da eine Überschätzung der Miete zu einem überhöhten Verkehrswert führt und eine Unterschätzung zu einem zu niedrigen Wert.

Ein wesentlicher Aspekt bei der Ermittlung der Nettokaltmiete ist zudem die Berücksichtigung von Leerstandsquoten und Mietausfällen. Auch wenn eine Immobilie derzeit voll vermietet ist, müssen im Rahmen des Ertragswertverfahrens mögliche zukünftige Leerstände oder Mietausfälle einkalkuliert werden, um einen realistischen und nachhaltigen Reinertrag zu prognostizieren. Diese sind als Mietausfallwagnis im Rahmen der Bewirtschaftungskosten zu berücksichtigen. Ein seriöses Verkehrswertgutachten berücksichtigt daher nicht nur den aktuellen Zustand und die aktuelle Vermietungssituation, sondern auch die Risiken und Chancen, die sich aus der Marktentwicklung ergeben. Die Nettokaltmiete ist somit nicht nur eine Momentaufnahme der Mieterträge, sondern eine zukunftsorientierte Prognose der nachhaltig erzielbaren Mieterträge einer Immobilie.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Nettokaltmiete eine fundamentale Größe in der Immobilienbewertung darstellt. Ihre korrekte Ermittlung ist entscheidend für die Anwendbarkeit und Aussagekraft des Ertragswertverfahrens und somit für die Bestimmung eines realistischen Verkehrswertes einer Immobilie. Durch die transparente und nachvollziehbare Darlegung der Nettokaltmiete in einem Verkehrswertgutachten können Gerichte und Finanzämter die Bewertung nachvollziehen und anerkennen, was die Bedeutung dieser Begriffsdefinition unterstreicht. Die Objektivität und Neutralität bei der Ermittlung der Nettokaltmiete sind für die Seriosität eines Sachverständigen von höchster Bedeutung.

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