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In aller Kürze:

Teil der Nettofläche, der der vorgesehenen Nutzung des Bauwerks dient (z. B. Büro-, Lager-, Unterrichtsflächen) gemäß DIN 277.


Definition

Nutzfläche bezeichnet im Kontext der Immobilienbewertung jene Flächen eines Gebäudes, die dem eigentlichen Zweck der Nutzung dienen. In der Regel wird der Begriff nach der Norm DIN 277 verwendet, die die Grundflächen eines Bauwerks systematisch gliedert. Danach umfasst die Nutzfläche (NUF) die Flächen, die unmittelbar der Nutzung zugeordnet sind, etwa Büro-, Verkaufs-, Produktions-, Lager- oder Unterrichtsräume. Nicht zur Nutzfläche zählen Verkehrsflächen wie Flure und Treppenhäuser (VF), technische Funktionsflächen wie Heizungsräume oder Technikzentralen (TF) sowie Konstruktionsgrundflächen wie Wände und Stützen. Diese klare Abgrenzung ist für die Wertermittlung entscheidend, weil die Nutzfläche häufig als Bezugsgröße für Mieten, Erträge und Flächenkennziffern dient.

Wichtig ist die Unterscheidung zur Wohnfläche. Wohnfläche wird in Deutschland überwiegend nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ermittelt und ist besonders für Wohnimmobilien relevant. Zur Wohnfläche zählen die Flächen innerhalb der Wohnung, während beispielsweise Keller- und Abstellräume außerhalb der Wohnung nicht zur Wohnfläche, wohl aber zur Nutzfläche gehören können. Wer Wohnfläche und Nutzfläche verwechselt, riskiert falsche Erträge oder Vergleichswerte und damit Fehlinterpretationen beim Marktwert. Auch die Brutto-Grundfläche (BGF) ist von der Nutzfläche abzugrenzen: Sie umfasst die Summe aller Grundflächen einschließlich Konstruktionsflächen und ist in kosten- und bautechnischen Betrachtungen bedeutsam, jedoch für Mietpreisangaben weniger geeignet.

Im Ertragswertverfahren wird die Nutzfläche vor allem bei gewerblich genutzten Objekten als Vermietungsgrundlage herangezogen. Mieten werden in der Praxis häufig als Euro pro Quadratmeter Nutzfläche vereinbart, der Jahresrohertrag ergibt sich aus der multiplizierten Nutzfläche und der vereinbarten Miete je Quadratmeter. Über den Liegenschaftszinssatz werden diese Erträge kapitalisiert, um den Ertragswert abzuleiten. Die korrekte Ermittlung und Dokumentation der Nutzfläche hat daher unmittelbare Auswirkungen auf den Ertrag und damit auf den Verkehrswert. In bestimmten Marktsegmenten orientieren sich Mietverträge zusätzlich an Richtlinien zur Mietfläche für Gewerbe (z. B. gif-Standards), die die Flächenabgrenzung konkretisieren. Für Wohnimmobilien bleibt die Wohnfläche die dominierende Bezugsgröße; die Nutzfläche dient hier eher der Ergänzung, etwa zur Darstellung von Nebenräumen.

Im Vergleichswertverfahren ist die Nutzfläche dann relevant, wenn Vergleichstransaktionen in Märkten vorliegen, in denen Nutzflächen üblicherweise ausgewiesen und verglichen werden, beispielsweise bei Büro- oder Logistikimmobilien. Vergleichspreise je Quadratmeter Nutzfläche ermöglichen die Plausibilisierung von Angebot und Nachfrage sowie die Ableitung belastbarer Vergleichswerte. Bei klassischen Wohnimmobilien wird stattdessen meist der Preis je Quadratmeter Wohnfläche herangezogen, sodass die korrekte Trennung der Flächenarten die Vergleichbarkeit erhöht und Bewertungsrisiken reduziert.

Im Sachwertverfahren steht zwar die BGF im Vordergrund, weil die Regelherstellungskosten auf Bruttoflächen basieren und anschließend um Abschreibung und altersbedingte Wertminderungen angepasst werden. Dennoch kann die Nutzfläche auch hier eine Rolle spielen, etwa zur Plausibilisierung der Gebäudeökonomie oder zur Einordnung der Flächeneffizienz. Kennziffern wie das Verhältnis von Nutzfläche zu Brutto-Grundfläche unterstützen die Beurteilung der wirtschaftlichen Nutzbarkeit und können im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens argumentativ herangezogen werden, ohne das Kernverfahren zu ersetzen.

Die Ermittlung der Nutzfläche sollte methodisch sauber erfolgen. Grundlage sind in der Regel Baupläne, Baubeschreibungen, Aufmaßskizzen oder ein eigenes Aufmaß. Maßgeblich ist, ob Flächen tatsächlich nutzbar sind, welche Raumhöhen vorliegen und wie die Flächen funktional zuzuordnen sind. Dachschrägen, Galerien, Ausbauten und Nebenräume erfordern besondere Sorgfalt, um die Zuordnung nach DIN 277 korrekt vorzunehmen. Eine transparente Dokumentation der Messmethode, der Stichtagsrelevanz und eventueller Toleranzen ist im Verkehrswertgutachten unerlässlich, damit die Herleitung der Erträge und Preise nachvollziehbar bleibt.

Für die Praxis bedeutet dies: Die Nutzfläche ist eine zentrale, aber klar normierte Bezugsgröße. Sie bildet die Basis für Mietpreise je Quadratmeter, Ertragsrechnungen und Marktanalysen im gewerblichen Bereich und ergänzt im Wohnbereich die Wohnfläche um funktionale Nutzräume. Ihre korrekte Abgrenzung zu Verkehrs-, Technik- und Konstruktionsflächen sichert die Vergleichbarkeit von Objekten und schützt vor systematischen Bewertungsfehlern. In einem professionellen Verkehrswertgutachten werden die zugrunde gelegten Flächenarten ausdrücklich benannt, die Mess- und Zuordnungsregeln offengelegt und die Auswirkungen auf Ertrags- und Sachwertgrößen transparent dargestellt. So trägt die sachgerechte Ermittlung der Nutzfläche dazu bei, den Verkehrswert fundiert, marktgerecht und prüffähig zu bestimmen.

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Kontakt zum Autor: Thomas Braun | Tel. 0151 4012 9681 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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