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In aller Kürze:

Vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte Bodennutzung für das ganze Gemeindegebiet darstellt (z. B. Wohnbauflächen, Gewerbe, Grünflächen). Rechtsgrundlage: § 5 BauGB; keine unmittelbare Außenwirkung für Bauvorhaben.


Definition

Der Flächennutzungsplan stellt ein wesentliches Instrument innerhalb der kommunalen Bauleitplanung dar und ist für die Immobilienbewertung sowie die Erstellung von Verkehrswertgutachten von zentraler Bedeutung. Er legt die grundsätzliche städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde fest und ordnet verschiedenen Flächen innerhalb des Gemeindegebiets spezifische Nutzungen zu. Dadurch wird eine planvolle und nachhaltige Entwicklung gewährleistet, welche die jeweiligen öffentlichen Belange berücksichtigt. Als vorbereitender Bauleitplan hat der Flächennutzungsplan eine grundlegende Funktion, da seine Darstellungen für nachfolgende, detailliertere Bebauungspläne maßgeblich sind.

Im Rahmen der Immobilienbewertung spielt der Flächennutzungsplan eine entscheidende Rolle, da die dort getroffenen Festlegungen den potenziellen Wert eines Grundstücks erheblich beeinflussen. Die Ausweisung einer Fläche als Wohnbaufläche, Gewerbebaufläche oder Grünfläche hat direkte Auswirkungen auf die mögliche Bebaubarkeit und damit auf die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks. Ein Sachverständiger für Immobilienbewertung muss daher stets die Darstellungen des Flächennutzungsplans prüfen, um die baurechtlichen Rahmenbedingungen eines Bewertungsobjekts korrekt einschätzen zu können. Diese Einschätzung ist unerlässlich für die sachgerechte Ermittlung des Verkehrswerts. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Bewertung wird durch die Berücksichtigung dieser planungsrechtlichen Grundlagen sichergestellt, was insbesondere für Gerichte und Finanzämter von Relevanz ist.

Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und unterliegt einem umfassenden Beteiligungsverfahren. Dabei werden die Bürger sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angehört. Nach einer Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde erlangt der Plan seine Rechtswirksamkeit. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sind nicht unmittelbar bindend für den einzelnen Bürger, sondern entfalten ihre Wirkung erst über die verbindlichen Bebauungspläne. Er dient jedoch als wichtige Orientierung für Bauherren und Investoren, da er einen verlässlichen Ausblick auf die zukünftige Nutzung und Entwicklung von Flächen gibt. Dies fördert die Lösungsorientierung bei der Planung von Bauvorhaben und reduziert Unsicherheiten bei Investitionsentscheidungen.

Die Inhalte eines Flächennutzungsplans sind vielfältig und umfassen unter anderem die Darstellung von Wohnbauflächen, gewerblichen Bauflächen, Sonderbauflächen, Flächen für Landwirtschaft, Wald, Grünflächen, Verkehrsflächen sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Zudem können Darstellungen zu sozialen und kulturellen Einrichtungen, Sport- und Freizeitanlagen sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft enthalten sein. Jede dieser Festlegungen beeinflusst das Entwicklungspotenzial der betroffenen Grundstücke. Eine Ausweisung als reine Grünfläche beispielsweise schließt eine Bebauung in der Regel aus und mindert den Verkehrswert gegenüber einer als Wohnbaufläche ausgewiesenen Parzelle erheblich. Der Sachverständige berücksichtigt diese Aspekte präzise, um in seinem Verkehrswertgutachten eine objektive und unverzerrte Bewertung zu präsentieren.

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist die Kenntnis des Flächennutzungsplans unerlässlich, da er eine der wichtigsten Quellen für die Bestimmung des Entwicklungszustands eines Grundstücks darstellt. Der Plausibilität der Wertermittlung dient die korrekte Einordnung des Grundstücks in die übergeordnete Planung. Missinterpretationen oder eine unzureichende Berücksichtigung der Aussagen des Flächennutzungsplans können zu einer fehlerhaften Verkehrswertermittlung führen, die vor Gericht oder Finanzämtern keinen Bestand hätte. Daher wird bei jeder Immobilienbewertung großer Wert auf eine detaillierte Analyse der baurechtlichen Rahmenbedingungen gelegt. Die präzise Anwendung der im Plan enthaltenen Definitionen und Festsetzungen garantiert die hohe Glaubwürdigkeit und Seriosität des Gutachtens.

Darüber hinaus trägt der Flächennutzungsplan zur Transparenz im Planungsprozess bei. Er ermöglicht es allen Beteiligten, die zukünftige Entwicklung und die beabsichtigten Nutzungen innerhalb des Gemeindegebiets nachzuvollziehen. Dies ist nicht nur für die öffentliche Verwaltung, sondern auch für private Grundstückseigentümer, Investoren und die Gerichte von großer Bedeutung. Die klaren Darstellungen und die zugrunde liegenden Erläuterungen vermeiden Spekulationen und bieten eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen. Ein gutachterlicher Sachverständiger nutzt diese Klarheit, um seine Bewertung inhaltlich und methodisch solide zu untermauern und dadurch dem Gebot der Nachvollziehbarkeit umfassend Rechnung zu tragen. Dies sichert die Qualität einer jeden Immobilienbewertung und eines jeden Verkehrswertgutachtens.

Unterstützung bei Recherche und Formulierung durch Neuroflash.


Kontakt zum Autor: Thomas Braun | Tel. 0151 4012 9681 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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