Rufen Sie mich an
0151 4012 9681

 

In aller Kürze:

Unabhängige Zertifizierungsstelle für Sachverständige nach ISO/IEC 17024, deren Zertifikate die objektiv geprüfte Kompetenz in der Immobilienbewertung bestätigen.


Definition

Der Begriff „izert“ taucht im Umfeld der Immobilienbewertung und von Verkehrswertgutachten gelegentlich als Kurzform oder Markenkürzel für eine Zertifizierung von Sachverständigen auf. Er steht dabei sinngemäß für eine unabhängige, normbasierte Prüfung der Qualifikation und Kompetenz einer Person, die Immobilien bewertet. Wichtig ist: „izert“ ist kein einheitlich definierter Fachbegriff der Wertermittlungsrichtlinien, sondern wird je nach Kontext als Bezeichnung einer Zertifizierungsstelle oder als umgangssprachliche Abkürzung für eine Personenzertifizierung verwendet. Entscheidend ist deshalb stets, welche Zertifizierungsstelle konkret dahintersteht und nach welchem Standard zertifiziert wurde.

In der Immobilienbewertung hat sich als Qualitätsmaßstab die Zertifizierung von Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 etabliert. Diese internationale Norm legt Anforderungen an Zertifizierungsstellen fest, die Personen qualifizieren. Für die Praxis bedeutet das: Wird eine Sachverständige oder ein Sachverständiger „zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024“ ausgewiesen, dann hat eine unabhängige, akkreditierte Stelle die fachliche Eignung, Berufserfahrung, Methodenkompetenz und Regelkenntnis überprüft. In Deutschland überwacht die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), ob die Zertifizierungsstellen die Norm richtig anwenden. „izert“ kann in diesem Zusammenhang also als Hinweis verstanden werden, dass eine Zertifizierung vorliegt; verbindlich wird diese Aussage jedoch erst durch die Nennung der konkreten Zertifizierungsstelle und der Akkreditierung.

Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten gemäß § 194 BauGB) ist eine solche Zertifizierung ein starkes Qualitätsmerkmal. Sie signalisiert, dass die Person die anerkannten Verfahren – Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren – sicher beherrscht, den Bodenwert sachgerecht herleitet, Liegenschaftszinssätze angemessen ansetzt und Themen wie Abschreibung, Restnutzungsdauer, Modernisierungsgrad und objektspezifische Grundstücksmerkmale fachlich korrekt berücksichtigt. Ebenso wichtig sind Unabhängigkeit und Nachvollziehbarkeit: Zertifizierte Sachverständige unterliegen formalen Anforderungen an Neutralität, Dokumentation und Nachprüfbarkeit, was die Verlässlichkeit des Verkehrswertgutachtens erhöht.

In der Praxis gibt es mehrere bekannte Zertifizierungsstellen, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 arbeiten und von Banken, Versicherungen sowie der öffentlichen Hand häufig akzeptiert werden. Dazu zählen beispielsweise HypZert, DIAZert, IfS-Zert, EIPOSCert sowie ZIS Sprengnetter Zert. Trägt eine Person eine dieser Bezeichnungen, verweist das auf eine geregelte Prüfung, regelmäßige Überwachung und eine Pflicht zur Fortbildung mit Rezertifizierung in festen Intervallen. Wer den Begriff „izert“ verwendet, meint in vielen Fällen genau diese Art der Zertifizierung; die fachliche Aussagekraft entsteht aber erst durch die eindeutige Zuordnung zur jeweiligen Stelle und deren Akkreditierung durch die DAkkS.

Für Auftraggeberinnen und Auftraggeber – ob Privatperson, Immobilieninvestor, Bank, Versicherung oder öffentliche Institution – bietet eine ISO/IEC-17024-Zertifizierung einen klaren Nutzen. Sie reduziert das Risiko methodischer Fehler oder Interessenkonflikte und erleichtert die interne und externe Plausibilisierung des Gutachtens. Gerade bei finanzierungsrelevanten Marktwerten, bei der Bewertung von Renditeobjekten über das Ertragswertverfahren, bei komplexen Sachverhalten wie Erbbaurechten oder bei der Ableitung spezifischer Liegenschaftszinssätze wirkt die Zertifizierung als Qualitätssicherung. Zudem erhöht sie die Akzeptanz des Verkehrswertgutachtens bei Dritten, weil die Prüfschritte und die Befähigung der erstellenden Person transparent belegt sind.

Wer ein Gutachten in Auftrag gibt und auf „izert“ stößt, sollte daher die konkreten Nachweise einsehen: Zertifikatsnummer, Zertifizierungsstelle, Geltungsbereich (zum Beispiel „Immobilienbewertung – Standardobjekte“ oder „gewerbliche Immobilien“) und Ablaufdatum. Seriöse Sachverständige legen diese Informationen offen und weisen auf die maßgebliche Norm DIN EN ISO/IEC 17024 sowie auf die Akkreditierung der Zertifizierungsstelle hin. So lässt sich sicherstellen, dass das Verkehrswertgutachten den einschlägigen fachlichen Standards genügt, nachvollziehbar dokumentiert ist und die anerkannten Bewertungsmodelle korrekt anwendet.

Zusammengefasst: „izert“ ist kein eigener Bewertungsmaßstab, sondern ein Hinweis auf eine Zertifizierung, die – richtig verstanden – für geprüfte Kompetenz, Unabhängigkeit und fortlaufende Qualitätssicherung in der Immobilienbewertung steht. Für die Beurteilung der tatsächlichen Qualifikation kommt es immer auf die benannte Zertifizierungsstelle, die ISO/IEC-17024-Konformität und die nachweisliche Erfahrung in der Anwendung von Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren an. Wer darauf achtet, schafft eine solide Grundlage für belastbare Verkehrswertgutachten.

Unterstützung bei Recherche und Formulierung durch Neuroflash.


Kontakt zum Autor: Thomas Braun | Tel. 0151 4012 9681 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Beitragsbild(er): © Adobe Stock


VerkehrswertgutachtenKurzgutachten/Werteinschätzung

oder rufen Sie mich an:
0151 4012 9681 oder 0800 6647 011 (kostenfrei)