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In aller Kürze:

Herstellungswert abzüglich Alterswertminderung (technisch und wirtschaftlich) zum Wertermittlungsstichtag.


Definition

Der Zeitwert stellt einen zentralen Begriff im Rahmen der Immobilienbewertung dar und findet insbesondere bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten Anwendung. Er ist eng mit sachwertbezogenen Betrachtungsweisen verknüpft, die den Wert einer Immobilie primär auf Grundlage ihrer Herstellungskosten abzüglich altersbedingter Wertminderungen bestimmen. Die Ermittlung des Zeitwerts ist für Sachverständige somit ein essenzieller Baustein, um eine präzise und nachvollziehbare Einschätzung des Verkehrswerts vorzunehmen, die auch vor Gerichten und Finanzämtern Bestand hat.

Immobilienbewertung umfasst verschiedene Verfahren zur Wertbestimmung. Eines dieser Verfahren ist das Sachwertverfahren, bei dem der Zeitwert eine grundlegende Rolle spielt. Der Zeitwert einer Immobilie, oder von Teilen davon, definiert sich als der Wert, den ein Objekt zum Zeitpunkt der Bewertung noch besitzt. Er wird dabei nicht als Marktpreis verstanden, sondern als ein rechnerisch ermittelter Wert, der auf den ursprünglichen Herstellungskosten basiert, von denen die Wertminderung durch Alter und Abnutzung abgezogen wird. Hierbei ist es von Bedeutung, dass der Sachverständige nicht nur die reinen Baukosten berücksichtigt, sondern auch alle weiteren Kosten, die zur Errichtung notwendig waren, wie Planungs- und Baunebenkosten.

Um den Zeitwert objektiv und nachvollziehbar zu ermitteln, wird zunächst der Neuwert der baulichen Anlagen festgelegt. Dieser Neuwert entspricht den Kosten, die für die Errichtung eines gleichwertigen Neubaus zum Bewertungsstichtag aufzuwenden wären. Anschließend erfolgt der Abzug der Wertminderung. Diese Minderung berücksichtigt die Alterung, den Verschleiß und die technische oder wirtschaftliche Überalterung des Gebäudes. Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist die sogenannte Altersabschreibung, welche die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Gebäudes berücksichtigt. Auch besondere Umstände, wie etwa ein außergewöhnlich guter oder schlechter Erhaltungszustand, Modernisierungen oder Baumängel, werden in der Wertminderung detailliert erfasst und bewertet.

Die Notwendigkeit einer präzisen Ermittlung des Zeitwerts ergibt sich aus der Forderung nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit in Verkehrswertgutachten. Gerichte und Finanzämter fordern diese detaillierte Vorgehensweise, um eine objektive Grundlage für Entscheidungen zu haben. Der Zeitwert wird dabei niemals isoliert betrachtet, sondern stets im Kontext des gesamten Verkehrswertgutachtens. Er dient als eine wichtige Kennzahl unter mehreren, die gemeinsam zu einer umfassenden Einschätzung des Immobilienwerts führen.

Der Begriff „sachwertbezogen“ unterstreicht die Ausrichtung dieses Bewertungsansatzes auf den materiellen Wert einer Immobilie, im Gegensatz zu ertragswertbezogenen Verfahren, die die zukünftigen Erträge der Immobilie in den Vordergrund stellen. Im Sachwertverfahren ist der Zeitwert somit ein Spiegelbild der „Substanz“ der Immobilie zum Bewertungsstichtag, da er die Investitionskosten unter Berücksichtigung deren aktuellen Zustands abbildet. Diese Betrachtungsweise ist besonders relevant bei Objekten, deren Wert primär durch die Bausubstanz und weniger durch die erzielbaren Mieten oder Pachten bestimmt wird.

Zusammenfassend ist der Zeitwert ein essenzieller, sachlich begründeter Wert im Bereich der Immobilienbewertung und von Verkehrswertgutachten. Er ist keine reine Fiktion, sondern eine fundierte Berechnung, die auf den Kosten der Wiederherstellung eines Objekts unter Berücksichtigung aller wertmindernden Faktoren beruht. Für Laien mag der Prozess komplex erscheinen, doch die stringente Anwendung spezifischer Methoden durch kompetente Sachverständige gewährleistet die Präzision und Glaubwürdigkeit dieses Wertes. Die durchweg professionelle und lösungsorientierte Herangehensweise bei der Berechnung des Zeitwerts trägt maßgeblich zur hohen Qualität eines Verkehrswertgutachtens bei und stellt sicher, dass die Anforderungen von Gerichten und Finanzämtern vollumfänglich erfüllt werden.

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Kontakt zum Autor: Thomas Braun | Tel. 0151 4012 9681 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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