Immobilienbewertung von Ferienwohnungen.
Rein baulich unterscheiden sich Ferienhäuser und Ferienwohnungen (die im Bild befinden sich auf Rügen) kaum von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern. Die Art der Nutzung jedoch erfordert ein anderes Herangehen bei der Erstellung eines Wertgutachtens bzw. einer Werteinschätzung. Zudem gilt es auch andere Kriterien heranzuziehen, als bei der Betrachtung reiner Wohnimmobilien.
Die Objekte sind auch nur bedingt vergleichbar mit anderen Immobilien des Gastgewerbes. Für Hotels und Gasthäuser - die i.d.R. ebenfalls den Sonder- und Spezialimmobilien zuzuordnen sind - beispielweise sind wieder andere Kriterien im Rahmen einer Bewertung in Ansatz zu bringen.
Meine Qualifikation und Zertifizierung umfasst alle Immobilienarten und ist nicht regional beschränkt. Ich bin für die Erstellung von Verkehrswertgutachten im gesamten Bundesgebiet zertifiziert und stehe Ihnen deutschlandweit zur Verfügung.
BRAUN ImmoWert - Immobilienbewertung
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Beitragsbild: © Thomas Braun - Sachverständiger für Immobilienbewertung, Essen|Leipzig