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Neues und Interessantes rund um die Wertermittlung

Immobilienbewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken

Auf dem 8. Kölner Wertermittlertag, veranstaltet von REGUVIS, wurden von namhaften Expertinnen und Experten aktuelle Entwicklungen und Trends in der Wertermittlung präsentiert.

Aus dem Inhalt

  • Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) bildet seit dem 01.01.2022 die Rechtgrundlage für die Immobilienwertermittlung in Deutschland. Im finalen Abstimmungsprozesses befindet sich gegenwärtig der Entwurf der Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA). Die Expertin präsentierte aktuelle und ausgewählte Fragestellungen sowie den neuesten Planungsstand.
  • Systemrelevant und bei Investoren beliebt sind Immobilien der Gesundheitsversorgung. Im Rahmen der Konferenz gab es ein aktuelles Update zu den Entwicklungen und Trends auf dem deutschen Gesundheitsmarkt und deren Auswirkungen auf die Immobilien der Gesundheitsversorgung.
  • Ein Beitrag beschäftigte sich mit der Thematik "Sachverständige als Allrounder – Brandschutz, Bauphysik, Baumängel, Bauschäden, Schadstoffe. Was kommt als nächstes?"
  • Ein weiterer Beitrag behandelte die Wertermittlung in Sanierungsgebieten. Dabei erläuterte die Referentin die rechtlichen Rahmenbedingungen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach § 136 ff BauGB und informierte über die Besonderheiten bei der Bewertung. Zum einen wurden Praxishinweise für die Verkehrswertermittlung in Sanierungsgebieten gegeben, zum anderen wurde erläutert, was unter einer sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung zu verstehen ist und welche Methoden für deren Ermittlung auf der Grundlage von sogenannten Anfangs- und Endwerten sich in der Praxis bewähren.
  • Abschließend zeigte ein Referent ein knappes nach Inkrafttreten der Novelle der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) wie der BelWertV in der Praxis funktioniert.
  • Abschließend gab es einige Informationen zu den Neuregelungen bei der steuerlichen Bewertung (für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer). Auf die hochaktuelle Thematik der Restnutzungsdauer-Gutachten wurde leider nicht eingeangen.

Ich besuche immer wieder gern spezielle Seminare zu verschiedenen Themen. Ich finde es sehr wichtig, stets den Horizont zu erweitern und gleichzeitig das bereits vorhandene Wissen zu vertiefen. Genauso schätze ich auch den Gedankenaustausch mit anderen. Sprechen Sie mich also gerne an!